Verlust des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Hinweise für Metelen
Falls Sie bestohlen worden sind, stellen Sie bitte direkt Anzeige bei der Polizei und kommen anschließend zu uns ins Bürgerbüro. Wir können dann auch nachschauen, ob Ihr Eigentum - z.B. Portemonnaie, Tasche oder Ihr Schlüsselbund - bei uns als Fundsache abgegeben worden ist.
Wenn Sie Ihr Personaldokument verloren haben oder es Ihnen gestohlen wurde, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir nehmen bei uns im Bürgerbüro eine Verlustanzeige auf, für die wir Ihre persönliche Unterschrift benötigen.
Unserer Erfahrung nach besteht nach etwa drei Wochen kaum noch Aussicht darauf, dass Sie verlegte/verlorene Dokumente wieder finden werden.
Bei Verlust von Führerschein oder Fahrzeugschein wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle beim Kreis Steinfurt, Tel: 02551/69600.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
Hinweise für Metelen
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Metelen
Verfahrensablauf
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
- Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
- Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Metelen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024