Verlust des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Nachweise über die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
- Biometrisches Passbild (Am Standort Rathausplatz können Sie ein biometrisches Passbild erstellen lassen
- ggf. alter Personalausweis
- ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
- ggf. weitere Dokumente auf Anforderung
Formulare
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Voraussetzungen
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- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Kosten
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Die Kosten richten sich vornehmlich nach §1 der Personalausweisgebührenverordnung.
Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
22,80€
Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
37,00€
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
10,00€
Freischaltung der Digitalfunktion
gebührenfrei
Ggf. weitere Gebühren in Sonderfällen
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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