Verlust des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Sind Sie sicher, dass Ihr Ausweisdokument gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.
Haben Sie Ihren neuen Personalausweis verloren, dessen Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, sollten Sie umgehend den Ausweis sperren lassen. Dies können Sie über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 erledigen. Halten Sie hierzu Ihr Sperr-Kennwort bereit.
Falls das Sperrkennwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses beim Bürgerservice erfragt werden, allerdings muss der Ausweisinhaber dazu persönlich beim Bürgeramt erscheinen und sich identifizieren.
Hinweise
Findet sich das in Verlust geratene Dokument wieder auf, nachdem Sie bereits bei der Passbehörde eine Verlustanzeige aufgegeben haben, ist die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Um Ihre Identität feststellen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z.B.
- ein anderes amtliches Lichtbilddokument
- Ihren Führerschein
- Ihr Familienstammbuch
- Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
Sollte das in Verlust geratene Dokument innerhalb der letzten 9 Jahre von der Stadt Heinsberg ausgestellt worden sein, kann zur Identifikation auch das Pass- oder Personalausweisregister herangezogen werden.
Des Weiteren wird ein Lichtbild neuester Zeit gemäß Fotomustertafel benötigt.
Formulare
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Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Heinsberg
Die Verlusterklärung oder Wiederauffindungsanzeige wird im Einwohnermeldeamt/Passbehörde schriftlich aufgenommen.
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Es wird empfohlen nach Verlust einen Zeitraum von mind. 14 Tagen abzuwarten, ob der Ausweis oder Reisepass beim Fundbüro abgegeben wurde oder anderweitig
zum Inhaber zurückgelangt
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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