Verlust des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
Wenn ein Ausweisdokument verloren gegangen ist, muss eine Verlustanzeige des jeweiligen Ausweisdokumentes bei der zuständigen Pass- und Ausweisbehörde erfolgen.
Bei einem Diebstahl muss eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden. Die Bescheinigung der Polizei über die Diebstahl-Anzeige muss bei der Neubeantragung des Ausweisdokumentes vorgelegt werden.
Beim Personalausweis mit vorhandener Online-Funktion muss zusätzlich diese Funktion unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und des Sperrkennwortes bei der ausstellenden Behörde oder telefonisch über den Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden.
Bei einer vorhandenen Unterschriftsfunktion beim Personalausweis muss zusätzlich unverzüglich beim Signaturanbieter der Verlust gemeldet und die Funktion gesperrt werden.
Wiederauffinden-Anzeige über verlorene oder gestohlene Ausweisdokumente
Wer mit als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweispapieren reist, kann in nicht EU-Ländern festgehalten werden, bis die vermeintlich missbräuchliche Benutzung des Ausweispapiers aufgeklärt ist; ebenfalls ist eine sofortige Zurückweisung möglich. was bedeutet, dass der Urlaub oder die Dienstreise zu Ende sind, bevor sie angefangen haben.
Bei Wiederauffinden eines verlust- bzw. diebstahlgemeldeten Ausweisdokumentes muss dies bei der zuständigen Pass- bzw. Ausweisbehörde gemeldet werden. Das Wiederauffinden des Dokumentes wird dokumentiert und an die Datenstation der Polizei weitergemeldet, damit die Löschung des wiedergefundenen Dokuments in der "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database" (SLTD) veranlasst wird.
Das Ausweisdokument wird dann entweder von der Behörde eingezogen und vernichtet bzw. entwertet, wenn bereits ein neues Dokument ausgestellt bzw. beantragt ist. Wenn noch kein neues Dokument beantragt bzw. ausgestellt wurde, wird der Status des Dokumentes wieder auf "ausgehändigt" gesetzt - erst jetzt kann das Dokument wieder genutzt werden.
Jedoch gibt es hier folgendes zu beachten: Die Nutzung von Ausweisdokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, auch wenn sie inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden, führt nicht in allen Fällen automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann nicht gegeben werden. Es kommt daher immer wieder vor, dass es an verschiedenen Grenzen zu Unannehmlichkeiten kommen kann.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
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Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Roetgen
Verfahrensablauf
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
- Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
- Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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