Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Ausweis: Verlust und Wiederauffinden von Ausweisdokumenten

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Ausweis oder Reisepass verloren? Das ist zu tun!

    Zunächst einmal müssen Sie den Verlust Ihres Ausweisdokumentes unverzüglich in einem der Stadtteilbüros anzeigen. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Im Anschluss daran, haben Sie die Möglichkeit, ein neues Dokument zu beantragen. Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

    Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID). Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Sperren der Unterschriftsfunktion

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. Weder der Sperrnotruf noch das Stadtteilbüro können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.

    Telefonische Sperrhotline

    Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.

    • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
    • Der Online-Ausweis wird umgehend gesperrt.
    • Solange der Online-Ausweis gesperrt ist, kann er nicht verwendet werden.
    Ausweis wiedergefunden?

    Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Stadtteilbüro. Das Stadtteilbüro veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.

    Reisepass im Ausland verloren?

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen. Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.

    Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf. In der Regel erfolgt die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz innerhalb von wenigen Stunden. Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

    Informationen in Deutscher Gebärdensprache

    Tipp

    Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.

    Bitte beachten

    Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.

    Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f41324dbd74efafa742d160e411d0ac9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtteilbüro

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 56 / 949-300

    Fax: 0 21 56 / 949-433

    E-Mail: stadtteilbuero@stadt-willich.de

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Bei Verlust der Ausweisdokumente ist eine Verlustanzeige erforderlich (Meldebehörde-Verlustanzeige und/oder Polizei - Diebstahlanzeige), Personalausweis, Passdokument oder Führerschein falls nicht vorhanden Geburts- oder Heiratsurkunde, Falls Sie schon eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei vorgenommen haben, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit., Ein aktuelles biometrisches Lichtbild

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Ihr Ausweisdokument ist verloren gegangen, ein Diebstahl wurde gemeldet oder Sie haben ihr Ausweisdokument nach einer Verlust oder Diebstahl wiedergefunden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis verloren oder wiedergefunden haben

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Eine Meldung muss unverzüglich erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de