Verlängerung eines Jagdscheins
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Dortmunder Bürgerinnen und Bürger können die Verlängerung eines Jagdscheines beantragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 231 50-24134
Fax: +49 231 50-24134
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Besitz eines Jagdscheins.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsgrundlage für die Verlängerung und Erstausstellung von Jagdscheinen sind die §§ 15ff Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.1994 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z.Z gültigen Fassung.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Ausstellung erfolgt bei Antragstellung, falls alle notwendigen Unterlagen vorliegen! Ist der Jagdscheininhaber nach Dortmund zugezogen, muss zunächst die persönliche Zuverlässigkeit des Jagdscheininhabers überprüft werden. Die Bearbeitungszeit beträgt dann ca. 2-3 Wochen. Eine rechtzeitige Beantragung ist empfehlenswert.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Jahresjagdschein: 35,00 Euro
Zweijahresjagdschein: 50,00 Euro
Dreijahresjagdschein: 65,00 Euro
Weitere Gebühren (z. B. Jugend-, Tages- und Falknerjagdscheine) sind zu erfragen.
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen