Jagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Der Jagdschein dokumentiert die grundsätzliche Berechtigung zur Jagdausübung im gesamten Bundesgebiet. Die Jagd mit Greifen oder Falken - Beizjagd - erfordert einen Falknerjagdschein.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der Änderungen im Bundesjagdgesetz nehmen wir Anfragen zur Verlängerung per Mail ab dem 15. Januar 2025 entgegen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-22137 und -25181
Fax: 0221 / 221-6569713
erforderliche Unterlagen
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- Jägerprüfungsurkunde
Vorlage nur bei Erstausstellung. - Lichtbild
Nur bei Erstausstellung und Erneuerung des Jagdscheines. - Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung
- Personalausweis
- Zuverlässigkeitsprüfung durch die Untere Jagd- und Fischereibehörde
Vor der Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines muss die Zuverlässigkeit geprüft werden.
Wir bitten Sie daher sich vorab, gerne per E-Mail, bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde zu melden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Mindestalter 16 Jahre, § 17 Absatz 1 BundesjagdgesetzPersonen, die die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzen, § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz. Der Jagdschein darf nicht entzogen oder gesperrt sein § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz. Hauptwohnsitz in Köln.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen