Jagdschein Wiedererteilung

    Jagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Der Jagdschein dokumentiert die grundsätzliche Berechtigung zur Jagdausübung im gesamten Bundesgebiet. Die Jagd mit Greifen oder Falken - Beizjagd - erfordert einen Falknerjagdschein.

    Bitte beachten Sie:

    Aufgrund der Änderungen im Bundesjagdgesetz nehmen wir Anfragen zur Verlängerung per Mail ab dem 15. Januar 2025 entgegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_63d0ae388de1627f0c5bb998b0f1f52d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Jagd- und Fischereibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-22137 und -25181

    Fax: 0221 / 221-6569713

    E-Mail: untere-jagd-fischereibehoerde@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Jägerprüfungsurkunde
      Vorlage nur bei Erstausstellung.
    • Lichtbild
      Nur bei Erstausstellung und Erneuerung des Jagdscheines.
    • Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung
    • Personalausweis
    • Zuverlässigkeitsprüfung durch die Untere Jagd- und Fischereibehörde
      Vor der Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines muss die Zuverlässigkeit geprüft werden.
      Wir bitten Sie daher sich vorab, gerne per E-Mail, bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde zu melden.

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Mindestalter 16 Jahre, § 17 Absatz 1 BundesjagdgesetzPersonen, die die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzen, § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz. Der Jagdschein darf nicht entzogen oder gesperrt sein § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz. Hauptwohnsitz in Köln.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Köln

    Fristen

    Hinweise für Köln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Für die Ausstellung eines Jagdscheins müssen Sie Gebühren bezahlen. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Übersicht weiter oben auf der Seite. Einen Gebührenbescheid erhalten Sie nach Erteilung des Jagdscheines.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de