Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Anmeldung erstmaligOnline erledigen

    Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden

    Hinweise für Euskirchen

    Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Wer eine Tätigkeit als Sexarbeiterin oder als Sexarbeiter ausüben will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden.

    Die Beratung kann auch in der Muttersprache der anzumeldenen Person durchgeführt werden. Hier wird eine Sprachmittlerin von der Behörde bereitgestellt.

    Bei der Anmeldung hat die anmeldepflichtige Person zwei Lichtbilder abzugeben, der Personalausweis, der Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz sind vorzulegen. Ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben bei der Anmeldung nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben. Zudem ist eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG vorzulegen.

    Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre. Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung für ein Jahr. Wird die Tätigkeit als Sexarbeiterin oder als Sexarbeiter nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung auf Antrag (erneute Beratung notwendig) zu verlängern. Für eine Verlängerung der Anmeldebescheinigung haben Sexarbeiter/-innen ab 21 Jahren Nachweise über die mindestens einmal jährlich erfolgten gesundheitlichen Beratungen vorzulegen. Sexarbeiter/-innen unter 21 Jahren haben Nachweise über mindestens alle sechs Monate erfolgte gesundheitliche Beratung vorzulegen.

    Auf Wunsch der anmeldepflichtigen Person stellt ihr die Behörde zusätzlich eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung) aus.

    Sexarbeiter/-innen haben bei der Ausübung der Tätigkeit die Anmeldebescheinigung oder die Aliasbescheinigung mitzuführen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3fcc152a8a86380bc7353e9df4fb7c87

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Nach § 4 ProstSchG hat die anmeldepflichtige Person nachfolgende Unterlagen beizubringen:

    • ein Lichtbild
    • Personalausweis/Reisepass/Nationalpass/Passersatz/Ausweisersatz
    • Meldebescheinigung/ Nachweis der Gestattung der Erwerbstätigkeit (bei ausländischen Sexarbeiter*innen)
    • gesundheitliche Beratung (blaue Karte)

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
    • Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
    • Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
    • 2 Passfotos

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Schritt 1: Vor der Anmeldung muss eine gesundheitliche Beratung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die gesundheitliche Beratung unter folgendem Kontakt:
    Telefon Gesundheitliche Beratung: 0681 506-5361 oder 506-5321
    E-Mail:  prostituiertenschutz@rvsbr.de
    Über die Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung (gebührenfrei). Diese ist bundesweit gültig und bei der Anmeldung vorzulegen.

    Schritt 2: Die behördliche Anmeldung findet in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch statt. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin unter folgendem Kontakt:
    Telefon Anmeldung: 0681 506-5317 oder 506-5318
    E-Mail:  prostituiertenschutz@rvsbr.de

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Name Typ Kosten Beschreibung Prostitutionsberatung $kosten.typ kostenfrei Das Land Nordrhein- Westfalen erhebt für die Prostitutionsberatung keine Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder nur ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de