Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Anmeldung erstmalig

    Anmeldung und Beratung von Prostituierten durch den Fachdienst 32 - Kreisordnungsbehörde - sowie Ausstellung der Anmeldebescheinigung

    Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Ab dem 1. Juli 2017 sind Prostituierte verpflichtet, ihre Tätigkeit persönlich bei der Kreisordnungsbehörde anzumelden. Zuständig ist die Behörde, in deren Gebiet die Tätigkeit überwiegend ausgeübt werden soll.

    Voraussetzung für die Anmeldung ist eine vorangegangene gesundheitliche Beratung durch den Fachdienst 53 - Gesundheitswesen - des Kreises Wesel. Über die Durchführung dieses Beratungsgesprächs wird eine Bescheinigung ausgestellt, die während der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter auch mitgeführt werden muss.

    Anmeldung bei der Kreisordnungsbehörde

    Die Anmeldung ist mit einem Informations- und Beratungsgespräch verbunden. Das Gespräch beinhaltet u. a. Informationen zu Rechten und Pflichten von Prostituierten, insbesondere zur bestehenden Steuerpflicht und zur Krankenversicherung, aber auch zu Beratungsangeboten und zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen.

    Die Kreisordnungsbehörde stellt eine Anmeldebescheinigung bei Vorliegen der kompletten Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen aus. Diese muss während der Tätigkeit der oder des Prostituierten mitgeführt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Anmeldung und Beratung von Prostituierten

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
    • Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
    • Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
    • 2 Passfotos

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Schritt 1: Vor der Anmeldung muss eine gesundheitliche Beratung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die gesundheitliche Beratung unter folgendem Kontakt:
    Telefon Gesundheitliche Beratung: 0681 506-5361 oder 506-5321
    E-Mail:  prostituiertenschutz@rvsbr.de
    Über die Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung (gebührenfrei). Diese ist bundesweit gültig und bei der Anmeldung vorzulegen.

    Schritt 2: Die behördliche Anmeldung findet in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch statt. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin unter folgendem Kontakt:
    Telefon Anmeldung: 0681 506-5317 oder 506-5318
    E-Mail:  prostituiertenschutz@rvsbr.de

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Die Gebühr für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung beträgt im Saarland 35 Euro. Zum Nachweis der erfolgten Anmeldung erhalten Sie eine Bescheinigung.

    Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden. Der Aliasname ist frei wählbar.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder nur ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Terminvereinbarung

    Für die Anmeldung und Beratung durch die Kreisordnungsbehörde ist ein verbindlicher Termin erforderlich, den Sie folgendermaßen vereinbaren können:

    E-Mail: probeo@kreis-wesel.de

    Telefon: 02841 202-1519

    Mobilfunknummer: 015112000109

    vor Ort: Fachdienst 32 Gefahrenabwehr und allgemeine Ordnungsangelegenheiten,
    Mühlenstr. 9-11, 47441 Moers
    2. Obergeschoß, Zimmer 246, 247
    Zugang vom Parkplatz aus "Seiteneingang"

    bei Probera klingeln.

    Änderung der Bescheinigung des Gesundheitsamts auf einen Alias-Namen

    Auf Wunsch kann die Anmeldebescheinigung auf einen Aliasnamen ausgestellt werden. Dies ist bei Beantragung der Anmeldebescheinigung bekanntzugeben.

    Sollte die oder der Prostituierte einen Aliasnamen verwenden wollen, kann die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung im Anschluss an die Anmeldung bei der Kreisordnungsbehörde beim Fachdienst Gesundheitswesen auf den Aliasnamen geändert werden.

    Sowohl Anmeldung als auch gesundheitliche Beratung sind gebührenfrei.

    Gültigkeit der Anmeldebescheinigung

    Prostituierte unter 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung jährlich verlängern lassen. Für Prostituierte ab 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung grundsätzlich zwei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de