Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Informationen für in der Prostitution tätige Personen
Prostitution ist in Deutschland nur erlaubt, wenn sie freiwillig von Personen über 18 Jahren ausgeübt wird. Näheres regelt das Prostituiertenschutzgesetz.
Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes ist es, Personen, die in der Prostitution tätig sind, vor Kriminalität wie Menschenhandel, Ausbeutung und Zwang zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken.
Ein wesentliches Kernelement des Gesetzes ist die Anmeldepflicht für die in der Prostitution tätigen Personen.
Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung, die kostenlos und für zwei Jahre gültig ist. Auf Wunsch wird Ihnen zusätzlich eine Anmeldebescheinigung mit einem Alias-Namen (Arbeitsnamen) ausgestellt. Hierdurch können Sie Ihre Anmeldung nachweisen, ohne Ihre Identität preisgeben zu müssen.
Die Anmeldung ist verbunden mit einem Beratungsgespräch, das u.a. Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten beinhaltet, insbesondere zu den Themen Krankenversicherung und Steuerpflicht, aber auch zu sozialen Beratungsangeboten sowie der Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen.
Zudem ist vorab eine anonyme, kostenlose gesundheitliche Beratung im Gesundheitsamt verpflichtend für Ihre Anmeldung. Über diese Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Anmeldung vorzulegen ist.
Details zum Ablauf und Inhalt der gesundheitlichen Beratung finden Sie hier.
Wenn Sie einen Termin für eine Anmeldung oder eine gesundheitliche Beratung wünschen, füllen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular aus.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Nationalpass bzw. Ihr gültiges Ausweisdokument und ein Lichtbild mit.
Weitere Informationen und Hilfen finden Sie in der Infobox auf der rechten Seite.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
- 2 Passfotos
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Schritt 1: Vor der Anmeldung muss eine gesundheitliche Beratung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die gesundheitliche Beratung unter folgendem Kontakt:
Telefon Gesundheitliche Beratung: 0681 506-5361 oder 506-5321
E-Mail: prostituiertenschutz@rvsbr.de
Über die Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung (gebührenfrei). Diese ist bundesweit gültig und bei der Anmeldung vorzulegen.
Schritt 2: Die behördliche Anmeldung findet in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch statt. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin unter folgendem Kontakt:
Telefon Anmeldung: 0681 506-5317 oder 506-5318
E-Mail: prostituiertenschutz@rvsbr.de
Fristen
Hinweise für Kleve
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung beträgt im Saarland 35 Euro. Zum Nachweis der erfolgten Anmeldung erhalten Sie eine Bescheinigung.
Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden. Der Aliasname ist frei wählbar.
Hinweise (Besonderheiten)
Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder nur ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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