Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit
Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt seit dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnis, die an gesetzliche Mindestanforderungen und an die Zuverlässigkeit der betreibenden Person gekoppelt ist.
Das Gesetz regelt die Ausübung von Prostitution durch Personen über 18 Jahre und gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel auch Tantra-Massagen oder Escort. Ebenso gilt das Gesetz für diejenigen, die kein Geld, sondern Sachleistungen, wie zum Beispiel freies Wohnen oder Essen, Schmuck usw. für ihre sexuellen Dienstleistungen erhalten, wenn sie auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern.
Nicht entscheidend ist, ob die sexuellen Dienstleistungen nur gelegentlich oder regelmäßig angeboten werden. Das Gesetz gilt auch unabhängig davon, wo die Prostitution stattfindet, ob auf der Straße, in privaten Räumlichkeiten oder in einem Prostitutionsgewerbe
Für eine Erlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B. die Vorlage eines Betriebskonzeptes, eines polizeilichen Führungszeugnisses als Nachweis der Zuverlässigkeit von Betreiberinnen und Betreibern oder Stellvertreterinnen und Stellvertretern, ein geeigneter Standort und die Erfüllung von Sicherheitsauflagen.
Auch Wohnungsbordelle fallen unter das Prostituiertenschutzgesetz. Wird eine Wohnung einer oder mehreren Personen zur Ausübung der Prostitution zur Verfügung gestellt, gilt diese Wohnung als Prostitutionsstätte.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Beratungsstelle für Prosituierte
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2375
E-Mail: e.pastors@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
Hinweise für Krefeld
Voraussetzungen
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
- 2 Passfotos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Krefeld
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 12.20 ff.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung beträgt im Saarland 35 Euro. Zum Nachweis der erfolgten Anmeldung erhalten Sie eine Bescheinigung.
Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden. Der Aliasname ist frei wählbar.
Hinweise (Besonderheiten)
Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder nur ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Downloads:
- Prostitutionsschutzgesetz - Hinweise für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten - Gewerberechtlicher Vollzug
- Prostitutionsschutzgesetz - Allgemeine Hinweise für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten
- Prostitutionsschutzgesetz - Hinweise zur Erstellung eines Betriebskonzeptes
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Krefeld