Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit
Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt ab dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnis, die an gesetzliche Mindestanforderungen und an die Zuverlässigkeit der betreibenden Person gekoppelt ist.
Für eine Erlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B. die Vorlage eines Betriebskonzeptes, eines polizeilichen Führungszeugnisses als Nachweis der Zuverlässigkeit von Betreiberinnen und Betreibern oder Stellvertreterinnen und Stellvertretern, ein geeigneter Standort und die Erfüllung von Sicherheitsauflagen.
Auch Wohnungsbordelle fallen unter das Prostituiertenschutzgesetz. Wird eine Wohnung einer oder mehreren Personen zur Ausübung der Prostitution zur Verfügung gestellt, gilt diese Wohnung als Prostitutionsstätte.
Wer bereits vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, hat dies bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen und bis zum 31. Dezember 2017 die Erteilung einer Erlaubnis zu beantragen.
Im Übrigen steht Ihnen auch im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes das allgemeine Kontaktformular des Serviceportals zur Verfügung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Sicherheit & Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2201
E-Mail: FB32@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
Hinweise für Krefeld
Voraussetzungen
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
- 2 Passfotos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Krefeld
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 12.20 ff.
Fristen
Hinweise für Krefeld
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung beträgt im Saarland 35 Euro. Zum Nachweis der erfolgten Anmeldung erhalten Sie eine Bescheinigung.
Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden. Der Aliasname ist frei wählbar.
Hinweise (Besonderheiten)
Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder nur ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Downloads:
- Prostitutionsschutzgesetz - Hinweise für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten - Gewerberechtlicher Vollzug
- Prostitutionsschutzgesetz - Allgemeine Hinweise für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten
- Prostitutionsschutzgesetz - Hinweise zur Erstellung eines Betriebskonzeptes
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Krefeld