Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen WeiterleitungOnline erledigen

    Beistandschaft durch das Jugendamt

    Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft sowie dem Amtsgericht Unterstützung erfahren.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei

    • der Feststellung der Vaterschaft
    • der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.

    Feststellung der Vaterschaft

    • Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes.
    • Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

    • Wir überprüfen die rechtliche Unterhaltssituation Ihres Kindes, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, berechnen die Unterhaltsverpflichtung und vertreten Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren.
    • Wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d6790505095e9ffbec8b40602efea1f7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Alle Unterlagen aus denen sich die Unterhaltspflicht der im Ausland lebenden Person ergibt

    Formulare

    Ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Derjenige Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, kann für das minderjährige Kind eine Beistandschaft beantragen.  

    Melden Sie sich dazu bitte zunächst telefonisch bei den aufgeführten Ansprechpartner*innen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Zur Einrichtung einer Beistandschaft nehmen Sie bitte zunächst telefonisch Kontakt mit den Ansprechpartner*innen auf.
    Eine Beistandschaft besteht so lange, bis der Antragsteller diese beendet oder die Antragsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

    Fristen

    Das Kind muss noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    • Zur Bearbeitungsdauer kann keine pauschale Angabe gemacht werden. Sie hängt ab vom Verfahrensablauf in den jeweiligen Ländern einschließlich eines eventuell erforderlichen Gerichtsverfahrens. Hier besteht keine Einheitlichkeit; zudem können sich durch den Einzelfall Besonderheiten ergeben.
    • Mit einer längeren Bearbeitungszeit ist vor allem dann zu rechnen, wenn die ausländische Stelle sämtliche Ermittlungen zum Aufenthalt und daran anschließend ein Gerichtsverfahren zur Titulierung von Unterhalt durchführen muss.
    • Zu einer zügigen Bearbeitung können die Antragsteller durch vollständige Antragsunterlagen beitragen. Gleichwohl bleibt die Bearbeitungszeit einzelfallbezogen und auch abhängig vom Kooperationsverhalten der unterhaltspflichtigen Person.

    Kosten

    Die Einrichtung einer Beistandschaft ist grundsätzlich kostenfrei.

    Das Bundesamt für Justiz und die ausländischen Empfangs- und Übermittlungsstellen/Zentralen Behörden arbeiten für die Antragsteller grundsätzlich kostenfrei.

    Es können Kosten für die Übersetzung von Unterlagen anfallen, es entstehen jedoch keine Kosten gegenüber staatlichen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport am 30.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de