Belehrung nach dem InfektionsschutzgesetzOnline erledigen

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. In der Belehrung erfahren Bürgerinnen und Bürger, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit auf Grund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Erstbelehrung, die Arbeitgeber vor einem Tätigkeitsantritt benötigt.

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    ID: L100002_013882e35d8fe9c05b5b2e4c8bf32e5c

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 43/1 - Verwaltung/Apothekenaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Bitte bingen Sie unbedingt einen Lichtbildausweis mit!

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Name Typ Kosten Beschreibung Verwaltungsgebühr Gebuehr 25,00 EUR Für die Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung und die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung, entsteht eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 25,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Wichtiger Hinweis:

    In den Kalenderwochen 29 bis 31 (15.07. bis 02.08.2024) kann der Fachbereich Gesundheit keine Belehrungen gem. § 43 IfSG ("Gesundheitszeugnisse") im Gesundheitsamt anbieten. Interessenten werden gebeten rechtzeitig vor oder nach dem bezeichneten Zeitraum einen Termin zu buchen. Der Fachbereich Gesundheit hat sein Terminangebot um den Schließungszeitraum entsprechend erhöht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de