Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. In der Belehrung erfahren Bürgerinnen und Bürger, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit auf Grund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Erstbelehrung, die Arbeitgeber vor einem Tätigkeitsantritt benötigt.
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Wichtiger Hinweis:
In den Kalenderwochen 29 bis 31 (15.07. bis 02.08.2024) kann der Fachbereich Gesundheit keine Belehrungen gem. § 43 IfSG ("Gesundheitszeugnisse") im Gesundheitsamt anbieten. Interessenten werden gebeten rechtzeitig vor oder nach dem bezeichneten Zeitraum einen Termin zu buchen. Der Fachbereich Gesundheit hat sein Terminangebot um den Schließungszeitraum entsprechend erhöht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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