Belehrung nach dem InfektionsschutzgesetzOnline erledigen

    Lebensmittelbelehrung

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Wer gewerbsmäßig Lebensmittel verarbeiten will, muss vorher durch das Gesundheitsamt über die gesundheitlichen Voraussetzungen für diese Arbeit mündlich und schriftlich belehrt werden. Die Bescheinigung darüber darf vor erstmaliger Aufnahme der Arbeit nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz).

    Das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund ist nur für Personen zuständig, die ihre Tätigkeit innerhalb des Gebietes der Stadt Dortmund ausüben.

    Über den aufgeführten Link geht es zur kostenpflichtigen Anmeldung zur Online-Belehrung. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Regelungen für ehrenamtlich Tätige und Schüler*innen.

    Onlinebelehrung:

    Sie können die Belehrung von zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder wo immer es für Sie passend ist durchführen. Dazu benötigen Sie einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein ähnliches Gerät sowie eine stabile Internetverbindung. Die Videoidentifikation erfolgt über das Kommunikationstool ginlo (Google Play Store und App Store für IOS). Von Anbietern wie WhatsApp, Signal und Facetime sehen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen ab.

    Belehrung in Präsenz:

    Wir bitten Sie, diesen Service vorrangig online zu nutzen. In Ausnahmefällen bieten wir Belehrungen im Gesundheitsamt der Stadt Dortmund, Hoher Wall 9-11 in 44137 Dortmund an. Die Belehrung dauert etwa eine Stunde und findet montags und mittwochs um 10:00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich telefonisch zur Präsenzbelehrung an unter: 0231 50-23603 oder 0231 50-23606.

    Ehrenamtlich Tätige:

    Bitte melden Sie sich per E-Mail an. Geben Sie dabei ihren Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum, ihre Anschrift und ihre Rufnummer an. Fügen Sie außerdem eine schriftliche Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit an: lebensmittelbelehrungen@stadtdo.de

    Schüler*innen:

    Schüler*innen, die zur Ableistung eines Schulpraktikums eine Belehrung benötigen, wenden sich an ihre Schule. Die Schule bekommt dann alle weiteren Informationen.

    Zweitschrift der Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz:

    Ihre Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist nicht mehr auffindbar bzw. abhandengekommen, dann haben Sie die Möglichkeit eine Zweitschrift zu beantragen. Vorausssetzung hierfür ist, dass der Termin der Erstbelehrung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Für die Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € erhoben. Zur Überprüfung der Daten wird bei der Aushändigung der Zweitschrift ein Ausweisdokument benötigt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2e1f6fb16c07d2d8a0eba61f102cc0b1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Gesundheitsamt - Lebensmittelbelehrung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoher Wall 9-11

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23603

    Fax: +49 231 50-23603

    E-Mail: lebensmittelbelehrungen@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    (Online-/Präsenz-) Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz: 25,00 €

    Belehrung für ein Ehrenamt: 15,00 €

    Belehrung für Schüler*innen: 15,00 €

    Zweitschrift: 10,00 €

    Sie können die Gebühr per Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de