Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Aus gegebenem Anlass finden zurzeit  Einzeltermine nur nach telefonischer Terminabsprache statt.

    Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jede Person, die gewerbsmäßig mit bestimmten, unverpackten Lebensmitteln arbeitet, vor Arbeitsaufnahme eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erwerben. Diese Bescheinigung erhalten Sie nach einer Belehrung im Gesundheitsamt.

    Voraussetzung für die Belehrung beim Kreis Gütersloh ist, dass sich Ihr Wohnort im Kreis Gütersloh befindet. Ansonsten melden Sie sich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt Ihres Wohnortes.

    Es wird eine amtsärztliche Bescheinigung ausgestellt über eine erfolgte schriftliche und mündliche Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Vorlage bei dem Arbeitgeber.

    Bei Minderjährigen ist vorab eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.

    FAQ

    1. Wie lange dauert die Belehrung?

    Planen Sie ca. 1,5 Stunden ein.

    2. Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

    Die Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.
    Es erfolgt dann in der Regel eine Nachbelehrung durch den Arbeitgeber.

    3. Was muss ich mitbringen?

    Mitzubringen sind amtliche Ausweispapiere wie: Reisepass, Personalausweis, Führerschein
    Die Kosten betragen 25,00 € und sind in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

    4. Werde ich körperlich untersucht?

    Nein, es erfolgt eine Filmvorführung und anschließend eine schriftliche (Fragebogen) und mündliche Belehrung durch den Amtsarzt / Amtsärztin.

    5. Muss ich die Kosten selber tragen?

    Ja, außer es liegt eine schriftliche Kostenübernahme durch den Arbeitgeber vor.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.2.1: Amtsärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1650

    Fax: 05241 85-1717

    E-Mail: abt62@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    6.2.4: Infektionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1700

    Fax: 05241 85-1717

    E-Mail: infektionshygiene@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Ausweispapiere wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de