Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz benötigt jeder, der gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt.

    Die Belehrung erfolgt online. Termine für eine Belehrung im Gesundheits-, Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt werden nicht angeboten.

    Das Angebot steht aus Kapazitätsgründen nur noch Bielefelder Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, also Personen, die in Bielefeld ihren Wohnsitz haben. Personen, die nicht in Bielefeld wohnen, wenden sich bitte bezüglich einer Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an das für ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler an Bielefelder Schulen. 

    Es können sich Einzelpersonen anmelden. 

    Weitere Informationen finden Sie in diesen Merkblättern:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_80a7ee65d18a0599d2c22cd2545ef58c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Abteilung Infektionsschutz, Hygieneüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolaus-Dürkopp-Straße 5 - 9

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3406

    E-Mail: gesundheitsamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • PC, Notebook oder Tablet mit stabilem Internetzugang
    • Smartphone
    • Ausweis

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Das Angebot steht aus Kapazitätsgründen nur noch Bielefelder Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, also Personen, die in Bielefeld ihren Wohnsitz haben. Personen, die nicht in Bielefeld wohnen, wenden sich bitte bezüglich einer Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an das für ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler an Bielefelder Schulen. 

    Personen,

    a) die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder
    b) den gewerbsmäßigen Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen.

    Minderjährige,
    benötigen eine Einverständniserklärung. Das Formular erscheint während der Online-Anmeldung und muss vor dem Belehrungstermin an die angezeigte E-Mail-Adresse geschickt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    § 43 Infektionsschutzgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    1. Anmeldung für Einzelpersonen:

    • Anmeldung zur Online-Belehrung auf bielefeld.de inkl. Terminauswahl und Bezahlung
    • Personen, die nicht die deutsche Sprache sprechen, benötigen für die Anmeldung zur Belehrung (über die bundID) ggf. einen Dolmetscher (das Merkblatt zur Online-Belehrung steht bei der Anmeldung in mehreren Sprachen zur Verfügung)
       

    2. Anmeldung für Schülerinnen und Schüler von städtischen Schulen in Bielefeld, die die Belehrung aufgrund eines Praktikums oder einer Ausbildung benötigen

    • Die Schule erhält für jede Schülerin bzw. jeden Schüler einen Gutscheincode, der per E-Mail an die Schule verschickt wird. 
      Informationen erhalten Sie im BürgerServiceCenter.
    • Für die Anmeldung ist ein bundID-Konto erforderlich. Für Schülerinnen und Schüler, die unter 16 Jahre alt sind, ist dies nicht möglich.
      In dem Fall muss eine erziehungsberechtigte Person das Konto anlegen. 
      Bei der Terminbuchung der Infektionsschutzbelehrung können dann die Daten des Kindes angegeben werden, lediglich bei der Ausweisnummer ist die Nummer der erziehungsberechtigten Person einzutragen.
      Zu Beginn des Belehrungstermins muss die erziehungsberechtigte Person anwesend sein und sich ausweisen können.


    3. Ablauf der Online-Belehrung:

    • zum Termin wird ein PC, Notebook oder Tablet mit stabiler Internetverbindung, ein Smartphone und ein Ausweisdokument benötigt
    • ca. 5-10 Minuten vor dem Termin erfolgt ein Anruf vom Technologiezentrum Glehn GmbH, worüber eine optische Identifizierung (Ausweis in die Kamera halten) erfolgt, nach Authentifizierung gibt es einen Code für die Internet-Seite (Personen, die die deutsche Sprache nicht verstehen, benötigen für diesen Schritt ggf. einen Dolmetscher)
    • die Belehrung in Form eines Films dauert 30 - 40 Minuten
    • im Anschluss findet ein Multiple-Choice-Test statt
    • nach bestandener Belehrung wird die Bescheinigung sofort als PDF-Dokument per E-Mail übersandt
       

    4. Stornierung und Rückerstattung der Kosten

    • ein Termin kann nur über den zugesandten Stornierungslink storniert werden. Danach ist eine Neuanmeldung erforderlich.
    • 7 Tage vor Belehrungstermin werden die Kosten voll erstattet
    • bei späterer Stornierung können die Kosten nicht mehr erstattet werden
    • ein Übertrag eines Termins auf eine andere Person ist nicht möglich
    • eine Rückerstattung wegen technischer Probleme (z. B. nach Mehrfachbezahlung) ist möglich. Melden Sie sich bitte telefonisch beim BürgerServiceCenter!
       

    5. fehlender Internetzugang

    • beim Arbeitgeber oder im Familien- oder Freundeskreis nachfragen
       

    6. Fragen zur Online-Belehrung, Umbuchung von Terminen bzw. zu technischen Problemen beantwortet das Technologiezentrum Glehn GmbH, Tel.  02182 8507-65

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Vorlaufzeit für einen Termin mindestens 2 Tage

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Für das Video der Online-Belehrung kann in folgenden Sprachen ein Untertitel aktiviert werden: Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurdisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch und Vietnamesisch statt.

    Die anschließenden Verständnisfragen werden in der Sprache, in der der Untertitel gewählt wurde, gestellt.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de