Belehrung nach dem InfektionsschutzgesetzOnline erledigen

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz benötigt jeder, der gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt.

    Die Belehrung erfolgt online. Termine für eine Belehrung im Gesundheits-, Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt werden nicht angeboten.

    Das Angebot steht aus Kapazitätsgründen nur noch Bielefelder Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, also Personen, die in Bielefeld ihren Wohnsitz haben. Personen, die nicht in Bielefeld wohnen, wenden sich bitte bezüglich einer Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an das für ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler an Bielefelder Schulen. 

    Es können sich Einzelpersonen anmelden. Schülerinnen und Schüler einer Schule werden von den Lehrkräften angemeldet.

    Weitere Informationen finden Sie in diesen Merkblättern:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_80a7ee65d18a0599d2c22cd2545ef58c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Abteilung Infektionsschutz, Hygieneüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolaus-Dürkopp-Straße 5 - 9

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3406

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • PC, Notebook oder Tablet mit stabilem Internetzugang
    • Smartphone
    • Ausweis

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    25,00 €

    • Eine Überweisung ist nicht möglich!
    • Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten, muss man sich diese erstatten lassen
    • Eine Gebührenquittung kann nach erfolgter Teilnahme erstellt werden.
    • Schülerinnen und Schüler einer Bielefelder Schule werden über die Schule angemeldet und erhalten für die Online-Belehrung einen Gutscheincode.

     

    So können Sie online zahlen:

    • Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
    • Kreditkarte
    • Paypal

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de