Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Wo finden die Belehrungen statt?
- Das Gesundheitsamt Coesfeld hat das Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) mit der Durchführung der Online-Belehrung beauftragt. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder an einem anderen Ort absolvieren.
- Die Belehrung im Kreis Coesfeld findet auch als Präsenz-Belehrung wie folgt statt:
- Jeden ersten Donnerstag im Monat, um 14:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung Coesfeld. Der Raum wird Ihnen in der Bestätigungsmail mitgeteilt.
- Sollte der erste Donnerstag auf einen Feiertag fallen, verschiebt sich die Belehrung um eine Woche.
Die jeweiligen Links für die Anmeldung finden Sie unten auf dieser Seite unter "Online-Dienstleistungen". Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
Wer benötigt eine solche Belehrung mit anschließender Bescheinigung?
Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jede Person, die erstmals gewerbsmäßig Kontakt (direkt mit der Hand oder indirekt z. B. über Arbeitsgeräte) mit unverpackten Lebensmitteln hat, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist und/oder Gegenstände wie Geschirr reinigt, vor Arbeitsaufnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt teilnehmen.
Die Belehrung beinhaltet alle rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken, die es bei der Tätigkeit im Lebensmittelbereich zu beachten gilt. Die Teilnehmenden erfahren, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf.
Im Anschluss an die Belehrung wird eine Bescheinigung (Gesundheitszeugnis) nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz ausgestellt, die bei Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein darf.
Was kostet die Belehrung?
- Sowohl für die Online-Belehrung als auch für die Präsenz-Belehrung beträgt die Gebühr 25,00 €.
Online-Belehrung
In welchem Zeitrahmen finden die Online-Belehrungen statt?
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:30 Uhr und
- Samstag von 9:00 bis 15:30 Uhr
- An landes- / bundeseinheitlichen Feiertagen findet keine Online-Belehrung statt.
Was wird für eine Online-Belehrung benötigt?
- PC, Notebook, Tablet oder Smartphone mit funktionierender Kamera sowie eine stabile Internetverbindung
- Benötigte Unterlagen für die Identifikation:
gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (Reisepass oder Personalausweis)
Minderjährige Teilnehmende müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Das Formular "Elternerklärung" ist zu finden unter dem Anmeldelink.
Wie ist der Ablauf der Online-Belehrung?
- Sie buchen einen Termin für die Online-Belehrung. Sollten Sie zum Datum der Anmeldung unter 18 Jahre sein, so wird mit der Anmeldebestätigung per E-Mail eine Eltern Einwilligung als PDF angehangen. Diese muss vorab an die in der E-Mail genannte E-Mailadresse ausgefüllt und unterschrieben gesendet werden.
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 10 Minuten vor dem Termin ein.
- Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
- Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
- Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden fünf Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
- Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
- Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de oder per Telefon unter 02182 / 850765 (Mo.-Fr. 8 Uhr bis 18 Uhr)
- Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
- Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
Gibt es Versionen der Online-Belehrung in anderen Sprachen?
Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.
Wenn Sie wenige Deutschkenntnisse haben und Ihre Muttersprache nicht dabei ist, benötigen Sie eine Sprachmittlerin oder einen Sprachmittler.
Präsenz-Belehrung
Hinweise zum Anmeldeverfahren:
- Bei Gruppenanmeldungen wird im ersten Schritt der Rechnungsempfänger definiert (meistens der Arbeitgeber). Dieser nimmt standardmäßig nicht an der Belehrung teil. Wenn dies gewünscht ist, muss er noch mal unter den Teilnehmenden eingetragen werden.
- Zur Zahlung werden Sie am Ende der Anmeldung aufgefordert. Klicken Sie einmal auf den Button "Zahlung vornehmen". Es öffnet sich nun die Payment Website, suchen Sie sich hier Ihr Zahlungsverfahren aus und führen Sie die Zahlung durch.
- Schließen Sie auf keinen Fall auch nach der Zahlung einfach Ihren Browser (Mozilla, Edge, Safari usw.)! Sie werden bei erfolgreicher Zahlung immer zurückgeleitet und bekommen eine Mitteilung, dass die Anmeldung erfolgreich war. Hier werden Ihnen auch Dokumente (Gebührenbescheid, Erklärung (muss am Belehrungstag unterschrieben mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitgebracht werden)) angezeigt. Drucken Sie diese bitte unbedingt aus!
- Ohne erfolgreiche Bezahlung (Sie haben keinen Gebührenbescheid/ Erklärung vorliegen) können Sie nicht an der Belehrung teilnehmen.
- Sie können aktuell nur Karten auf Basis von VISA oder Mastercard verwenden, außerdem können Sie auch so genannte Debitorkarten (Kreditkarten ohne Kreditfunktion), wie z.B. wie Amazon Kreditkarte, eBay Kreditkarte usw. nutzen.
- Alle anderen Karten auf Basis von z.B. AmericanXpress, Dinners Club usw. sind leider nicht einsetzbar.
- Auch eine Zahlung per PayPal ist möglich.
Welche Unterlagen werden für die Präsenz-Belehrung benötigt:
- gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- die Unterlagen, die Sie vorab per E-Mail erhalten haben
-
bei Teilnahme von Minderjährigen ist zusätzlich das Formular "Zustimmung zur Belehrung nach §43 Abs.1 Nr. 1 IfSG durch Erziehungsberechtigte" unterschrieben mitzubringen (zu finden bei den Dokumenten).
Wie ist der Ablauf der Präsenz-Belehrung?
- Melden Sie sich online zu einem Termin für die Präsenz-Belehrung an. (Die Daten werden datenschutzkonform übertragen).
- Sprechen und verstehen Sie die deutsche Sprache nicht, buchen Sie bitte für einen Sprachmittler/eine Sprachmittlerin einen zusätzlichen (kostenfreien) Platz, damit dieser/ diese Ihnen die Belehrung übersetzen kann.
- Nach erfolgreich durchgeführter Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Die beigefügten Anlagen bringen Sie bitte vollständig ausgedruckt zur Belehrung mit.
- Bitte kommen Sie rechtzeitig vor Beginn der Präsenz-Belehrung in den Raum, der Ihnen in der Bestätigungsmail mitgeteilt wurde und halten Sie Ihren Personalausweis bereit. Sollten Sie am Tage der Belehrung unter 18 Jahre sein, so müssen Sie zur Belehrung eine ausgefüllte und unterschriebene Eltern Einwilligung mitbringen.
- Die Belehrung dauert ca. 45 Minuten. Im Film auf Deutsch steht auch ein Gebärdensprachevideo zur Verfügung.
- Im Anschluss erklären Sie gegenüber der belehrenden Person, dass Sie gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz mündlich und schriftlich aufgeklärt wurden und dass bei Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
- Nach der Belehrung erhalten Sie die Bescheinigung in Papierform.
In welcher Sprache wird die Präsenz-Belehrung angeboten?
Die Belehrung wird in deutscher Sprache durchgeführt. In der Präsenz-Belehrung liegen uns aktuell keine Übersetzungen der Belehrungsinhalte vor. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie von einer Sprachmittlerin oder einem Sprachmittler zur Präsenz-Belehrung begleitet werden, die/der Ihnen die Inhalte der Belehrung übersetzt und verständlich erklärt.
Weitere Hinweise zur ausgestellten Bescheinigung
- Eine einmal erfolgreich absolvierte Hygienebelehrung gilt lebenslang.
- Es existiert jedoch lediglich eine Aufbewahrungspflicht seitens des Gesundheitsamtes von 10 Jahren. Dies kann bei der Anforderung einer Zweitschrift (Abschrift) dazu führen, dass wenn Sie diese nach 10 Jahren oder mehr Jahren anfordern, diese Zweitschrift nicht mehr ausgefertigt werden kann, da die Daten bereits vernichtet wurden. In einem solchen Fall müssen Sie sich erneut kostenpflichtig belehren lassen.
Wie erhalte ich eine Zweitschrift?
- Bei Verlust Ihrer Originalbescheinigung können Sie eine kostenpflichtige Zweitschrift anfordern (Link s. Online-Dienstleistungen).
- Das Verfahren für die Ausstellung einer Zweitschrift bei Teilnahme an einer Online-Belehrung ist noch in Klärung.
- Hinweis: Bei einem Stellenwechsel können Sie von Ihrem bisherigen Arbeitgeber/Ihrer bisherigen Arbeitgeberin die Aushändigung der Originalbescheinigung verlangen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (Reisepass oder Personalausweis)
- Erklärung zur Belehrung (bei Präsenz-Belehrung)
- bei Minderjährigen - eine schriftliche Einwilligung der
Erziehungsberechtigten oder Begleitung durch einen
Erziehungsberechtigten (einen Vordruck für die Einwilligung finden Sie bei den "Dokumenten")
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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