Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Belehrung für Lebensmittelpersonal

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeitet, beispielsweise in der Gastronomie, benötigt eine Infektionsschutzbelehrung. Es geht dabei darum, durch richtigen Umgang mit Lebensmitteln das Auftreten übertragbarer Krankheiten (zum Beispiel Salmonellose) zu vermeiden. Sie können eine schriftliche Belehrung per E-Mail beantragen.
    Die Belehrung für Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten findet online statt. Die Anmeldung erfolgt unter "Sammelmeldung für Schulen".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d5262b63d1d5f431fd077b22059588f5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    53721 Siegburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 133535

    E-Mail: gesundheitsamt@rhein-sieg-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Belehrungen für Personal im Umgang mit Lebensmitteln

    Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Personal im Umgang mit Lebensmitteln findet online und nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz oder Tätigkeit im Rhein-Sieg-Kreis statt. Im Einzelfall kann die Belehrung auch schriftlich erfolgen.

    • Ausweis oder Reisepass
    • bei Minderjährigen: Schriftliche Erklärung der Sorgeberechtigten (siehe Links und Downloads)

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    • Belehrung und Bescheinigung: 20,00 Euro
    • Duplikat: 5,00 Euro (bei Zusendung kommen die Portokosten hinzu)

    Die für die Online-Belehrung anfallende Gebühr können Sie mit PayPal oder Kreditkarte bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Werden die Gebühren von Ihrem Arbeitgeber oder einer Einrichtung übernommen, ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung erforderlich (siehe Links und Downloads).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de