Belehrung für Lebensmittelpersonal
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeitet, beispielsweise in der Gastronomie, benötigt eine Infektionsschutzbelehrung. Es geht dabei darum, durch richtigen Umgang mit Lebensmitteln das Auftreten übertragbarer Krankheiten (zum Beispiel Salmonellose) zu vermeiden. Sie können eine schriftliche Belehrung per E-Mail beantragen.
Die Belehrung für Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten findet online statt. Die Anmeldung erfolgt unter "Sammelmeldung für Schulen".
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Belehrungen für Personal im Umgang mit Lebensmitteln
Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Personal im Umgang mit Lebensmitteln findet online und nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz oder Tätigkeit im Rhein-Sieg-Kreis statt. Im Einzelfall kann die Belehrung auch schriftlich erfolgen.
- Ausweis oder Reisepass
- bei Minderjährigen: Schriftliche Erklärung der Sorgeberechtigten (siehe Links und Downloads)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Belehrung und Bescheinigung: 20,00 Euro
- Duplikat: 5,00 Euro (bei Zusendung kommen die Portokosten hinzu)
Die für die Online-Belehrung anfallende Gebühr können Sie mit PayPal oder Kreditkarte bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Werden die Gebühren von Ihrem Arbeitgeber oder einer Einrichtung übernommen, ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung erforderlich (siehe Links und Downloads).
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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