Belehrung nach dem InfektionsschutzgesetzOnline erledigen

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Hinweise für Alfter

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Personal im Umgang mit Lebensmitteln findet online und nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz oder Tätigkeit im Rhein-Sieg-Kreis statt. Im Einzelfall kann die Belehrung auch schriftlich erfolgen. Sie können folgende Dienstleistungen online in Anspruch nehmen:

    • Gebührenpflichtige Erstbelehrung (Die Gebühr ist direkt online zu bezahlen)
    • Antrag auf gebührenfreie Belehrung
    • Antrag auf Ausstellung eines Duplikats der Erstbelehrung (Die Gebühr ist direkt online zu bezahlen)
    • Sammelmeldung für Schulen/ Betriebe
    • Belehrungsfilm (für die Online-Belehrung) (nur für Personen, die über Schule/ Betrieb online angemeldet wurden)

    Sie können eine schriftliche Belehrung per E-Mail beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b8604e8c883be081ca9d5628ca5b1353

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rhein-Sieg-Kreis: Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    53721 Siegburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 133-535

    Fax: 02241 132179

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alfter

    • Ausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls Dolmetscherin/ Dolmetscher in Ihrer Sprache
    • bei Minderjährigen: Begleitung durch Erziehungsberechtigte oder schriftliche Einwilligung auf einem Vordruck

    Formulare

    Hinweise für Alfter

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alfter

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Alfter

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alfter

    Kosten

    Hinweise für Alfter

    Belehrung und Bescheinigung: 20,00 Euro

    Duplikat: 5,00 Euro (bei Zusendung kommen die Portokosten hinzu).

    Die für die Online-Belehrung anfallende Gebühr können Sie mit Giropay, PayPal oder Kreditkarte bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de