Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist.

    Sie benötigen z. B. ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittel- oder Verpflegungsbereich (Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz).

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c2dad8023bb51f296b5f35e131667376

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltungsdienst (53/1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wiedenhof 1-3

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohnungsbindung, Wohngeldaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bei der Vorsprache ist der Personalausweis vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Online-Belehrung unter www.obk.de/ifsg (siehe rechts).

    Volljährige Personen können die Belehrung auch online unter www.obk.de/ifsg durchführen. Benötigt wird ein Endgerät mit Internetzugriff. 

    Bürgerinnen und Bürger können via Internet die Belehrung im eigenen Tempo durchführen und erhalten im Anschluss an die Bezahlung die Belehrungsdokumente als PDF. Nach der Bezahlung, die mit den gängigen Online-Payment-Methoden wie z.B. Kreditkarte, PayPal, Giropay oder Paydirekt durchgeführt werden kann, können sich Interessierte die Bescheinigung als PDF-Dokument herunterladen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de