Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist.
Sie benötigen z. B. ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittel- oder Verpflegungsbereich (Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz).
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Bei der Vorsprache ist der Personalausweis vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Die Belehrung ist gebührenpflichtig.
In Präsenz fällt eine Gebühr von 25 € an.
Bei einer Online Belehrung fällt eine Gebühr von 20€ an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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