Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in den Verkehr bringen und dabei mit diesen Lebensmitteln direkt (mit der Hand) oder indirekt (z.B. über Geschirr oder Besteck) in Berührung kommen, benötigen Sie vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung über die Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 IfSG durch das Gesundheitsamt. Die Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden.

    Seit dem 15.04.2021 werden ausschließlich Onlinebelehrungen angeboten, für die eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist. Der Kreis Euskirchen hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Es wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung eine Gebühr von 20 € erhoben, wobei die Abwicklung der Zahlung über das TZG erfolgt.

    Bei Fragen zum Verfahrensablauf etc. wenden Sie sich bitte unmittelbar an das TZG.  Weitere Hinweise und eine tel. Erreichbarkeit des TZG finden Sie auf der Homepage des Anbieters unter dem Link Onlinedienstleistungen. Die Belehrung wird in den dort aufgeführten Sprachen (tlw. Video mit Untertitel) angeboten, im Bedarfsfalle bemühen Sie sich bitte eigenverantwortlich um eine(n) Dolmetscher*in.

     

    Ausstellung von Duplikaten

    Für die Ausstellung von Duplikaten ab dem 15.04.2021 (Onlinebelehrungen) wenden Sie sich bitte an das TZG:

    ifsg@tz-glehn.de

    Duplikate von Bescheinigungen, welche durch den Kreis Euskirchen (bis 15.04.2021) ausgestellt wurden, fordern Sie bitte unter folgender Mailadresse an:

    Belehrung-Infektionsschutz@kreis-euskirchen.de

    Bitte geben Sie dabei grundsätzlich Ihre vollständigen Personalien, aktuelle Adresse und eine tel. Erreichbarkeit für evtl. Rückfragen an. Bei zwischenzeitlichen Namensänderungen auch den in der ursprünglichen Bescheinigung aufgeführten Namen!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1c79c01ec9fca8b1d0016aeed2a8cb95

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsschutz / SARS CoV 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de