Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.Die hierfür erforderliche Belehrung erfolgt durch das Kreisgesundheitsamt in Form einer Online-Belehrung. Mit der technischen Durchführung der Belehrungen ist das Technologiezentrum Glehn (TZG) beauftragt.
Online-Dienst
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Gültige Ausweisdokumente, z.B. Personalausweis, Reisepass
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Belehrung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Belehrung beträgt 25,00 Euro.
Zweitschrift: 12 €
Ausnahme:
Erfolgt die Belehrung für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder für eine schulische Maßnahme (z.B. Schulpraktika) dann beträgt die Gebühr 5,00 Euro.
In beiden Fällen muss eine Bestätigung der Organisation/Schule mit einer kurzen Erläuterung an die Mailadresse belehrung@rhein-erft-kreis.de gesendet werden. Sie erhalten dann einen Gutscheincode, mit dem Sie die Anmeldung zum ermäßigten Satz durchführen können.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Welcher Personenkreis?
Die Bescheinigungspflicht ist nicht an ein Berufsbild gekoppelt. Es kommt einzig und alleine auf eine Tätigkeit im Umgang mit Lebensmitteln an. Ferner benötigen auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Herstellung von Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, eine solche Bescheinigung sowie Spülkräfte.
Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?
Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.
Gelten besondere Regelungen für minderjährige Teilnehmer?
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.
Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?
Über den Button "Onlineantrag" oben rechts können Sie einen Antrag online stellen.
Kann ich eine Zweitschrift bekommen?
Zweitschriften können nur unter vorheriger telefonischer Absprache 02271-83-15381 oder 02271-83-15389 in der Zeit von Dienstag - Donnerstag von 09.00 - 12.00 Uhr abgeholt werden. Die Zweitschriften können nur ausgestellt werden, wenn die Infektionsschutzbelehrung auch tatsächlich beim Rhein-Erft-Kreis durchgeführt wurde und nicht im Online-Verfahren beim Technologiezentrum Glehn www.tz-glehn.de. Die Ausstellung einer Zweitschrift ist kostenpflichtig und beläuft sich auf 12,- €.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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