Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Personen, die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, benötigen vor dem Beginn der Tätigkeit eine Belehrung nach §43 IfSG.

     

    Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen bietet Ihnen den Service einer ortsunabhängigen Online- Belehrung auf der Internetseite an.

     

    Dieser besondere technische Online-Service beinhaltet die jederzeit ableistbare Belehrung im Rahmen der Internetkommunikation.

     

    Weitere wichtige Hinweise:

    • Kosten 25€
    • Online Zahlungsmöglichkeiten Paypal oder giropay
    • Barzahlung oder EC- Kartenzahlung ist vor Ort möglich am Empfang des Gesundheitsamtes Aachen, Trierer Str. 1, 52078 Aachen    
      (Eingang im EG der Aachen Arkaden -Mall)                   
      Dort erhalten Sie am nächsten Werktag nach der Teilnnahme an der Online- Belehrung und Ihrer Bezahlung die Belehrungsbescheinigung zu folgenden Zeiten:            
      Dienstag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
      Freitag                             von 08:00Uhr bis 12:00 Uhr

     

    Abschrift einer Belehrungsbescheinigung:
    Bei Verlust einer Bescheinigung kann eine Abschrift erstellt werden;

    Kosten 10 €

    Abholung am Empfang des Gesundheitsamtes während der regulären Öffnungszeiten





    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4925befb7e3e1175be23eb807dd325d1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Belehrung für den Lebensmittelbereich gem. §§ 42,43 IfSG

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    52078 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de