Belehrung nach dem InfektionsschutzgesetzOnline erledigen

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Falls Sie erstmalig gewerbsmäßig mit Lebensmitteln zu tun haben, müssen Sie an einer Belehrung zum Infektionsschutz (Hygienebelehrung) teilnehmen.
    Das ist der Fall, wenn Sie

    • gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder
    • in Küchen von Gaststätten oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten.

    Die Bescheinigung darf zum Start der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Symptome von Infektionskrankheiten an Ihnen oder Ihren Kolleginnen und Kollegen frühzeitig erkennen, eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Medizinischer Dienst - Fachbereich 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Paracelsusstraße 19

    51375 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-5301

    Fax: 0214 406-5302

    E-Mail: 53@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • gültiger Ausweis mit Foto (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)

    • bei Antrag auf Kostenbefreiung: Nachweis über Ihre Tätigkeit und den Arbeitgeber

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de