Hilfe zur Gesundheit

    Hilfe zur Gesundheit

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt. Rechtsgrundlage sind §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50.21 Wirtschaftliche Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • §§ 47 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Hilfen zur Gesundheit
    • § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
    • § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - Sonstige Leistungen
    • §§ 27 ff. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Leistungen bei Krankheit
    • § 264 SGB V - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Für die Antragstellung bzw. ein erstes Beratungsgespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich ist.

    Fristen

    Hinweise für Löhne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de