Hilfe zur Gesundheit
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt. Rechtsgrundlage sind §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
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Ansprechpartner
50.21 Wirtschaftliche Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05732 100-9735
E-Mail: soziales@loehne.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
- §§ 47 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Hilfen zur Gesundheit
- § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - Sonstige Leistungen
- §§ 27 ff. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Leistungen bei Krankheit
- § 264 SGB V - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige
Verfahrensablauf
Hinweise für Löhne
Für die Antragstellung bzw. ein erstes Beratungsgespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich ist.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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