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Hilfe zur Gesundheit
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt. Rechtsgrundlage sind §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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