Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen Förderung

    Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen

    Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Der Aufgabenbereich der zwei Zahnärztinnen und zwei zahnmedizinischen Fachangestellten liegt zum einen in der Verhütung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern und Jugendlichen, zum anderen wird durch den zahnärztlichen Dienst des Kreises Kleve die Notwendigkeit und Angemessenheit zahnärztlicher Behandlungen in Form von gutachterlichen Stellungnahmen geprüft.

     

    Reihenuntersuchungen, Gruppenprophylaxe und Fluoridierungsmaßnahmen

    Die Teilnahme an allen angebotenen Untersuchungen, Prophylaxe- und Fluoridierungsmaßnahmen ist kostenlos.

    Die Termine werden von den Mitarbeiterinnen des zahnärztlichen Dienstes direkt mit den Schul- und Kindergartenleitungen vereinbart.

    Die Prophylaxe- und Fluoridierungsmaßnahmen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem

    Verein Jugendzahnpflege im Kreis Kleve e.V.

    Kontakt: 02821 85-325

    www.jugendzahnpflege-kreis-kleve.de

     

    Reihenuntersuchungen in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen
    Der zahnärztliche Dienst des Kreises Kleve bietet in den Kindergärten und Kindertageseinrichtungen einmal jährlich eine zahnärztliche Untersuchung an. Bei dem Besuch der zahnmedizinischen Teams können die Kinder auf freiwilliger Basis und in vertrauter Umgebung erste Erfahrungen mit der zahnärztlichen Untersuchung machen. Zahnerkrankungen oder Kieferfehlstellungen können durch die zusätzliche Untersuchung noch früher festgestellt werden. Sollte ein Behandlungs- oder Beratungsbedarf festgestellt werden, erhalten die Sorgeberechtigten eine schriftliche Empfehlung, einen Termin bei ihrem Hauszahnarzt oder ihrer Hauszahnärztin / einem Kieferorthopäden oder einer Kieferorthopädin zu vereinbaren.

    Für die Untersuchungen in den Kindergärten ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten notwendig.

     

    Reihenuntersuchungen in Grundschulen und Förderschulen
    Auch in den Grund- und Förderschulen werden, abhängig vom Kariesrisikoprofil der jeweiligen Schule, ein- bis zweimal jährlich Reihenuntersuchungen durch den zahnärztlichen Dienst des Kreises Kleve durchgeführt. Diese ersetzen nicht die halbjährliche Untersuchung beim Hauszahnarzt, sondern stellen eine zusätzliche Möglichkeit zur frühzeitigen Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten dar. Sollte ein Behandlungs- oder Beratungsbedarf festgestellt werden, erhalten die Sorgeberechtigten eine schriftliche Empfehlung, einen Termin bei ihrem Hauszahnarzt oder ihrer Hauszahnärztin / einem Kieferorthopäden oder einer Kieferorthopädin zu vereinbaren.

    Für die Untersuchung in den Schulen ist keine Einverständniserklärung notwendig.

    Die zahnmedizinische Reihenuntersuchung findet auf Grundlage des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen §54 statt.

     

    Fluoridierungsmaßnahmen bei Kindern im Grundschulalter
    An den Grund- und Förderschulen mit einem erhöhten Kariesrisikoprofil bietet der zahnärztliche Dienst außerdem ein- bis zweimal pro Schuljahr in enger Zusammenarbeit mit dem Verein Jugendzahnpflege im Kreis Kleve e.V. ein Prophylaxeprogramm einschließlich der Fluoridierung des Zahnschmelzes an. Das regelmäßige Auftragen eines Fluoridlackes trägt ergänzend zur häuslichen Mundhygiene und dem regelmäßigen Besuch der Hauszahnarztpraxis zur Vermeidung der Entstehung von Karies bei.

    Die Fluoridierung wird nur bei Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgenommen.

     

    Gutachterliche Stellungnahmen

     Wer kann ein Gutachten in Auftrag geben?
    Eine Begutachtung erfolgt nach schriftlicher Beauftragung durch Beihilfestellen, Sozialämter oder sonstige öffentliche Kostenträger für Heilbehandlungen.

    Privatpersonen können beim zahnärztlichen Dienst des Kreises Kleve keine Begutachtungen einfordern.

     

    Wie läuft eine Begutachtung ab?
    Sobald uns ein schriftlicher Auftrag einer Beihilfestelle oder eines Sozialamtes vorliegt, schicken wir dem Patienten entweder eine Einladung zu einer amtszahnärztlichen Untersuchung oder eine Aufforderung, uns Unterlagen des behandelnden Zahnarztes zukommen zu lassen. Welche Unterlagen, beispielsweise Gebissmodelle, Fotos oder Röntgenbilder, im individuellen Fall für die gutachterliche Stellungnahme benötigt werden, kann dem jeweiligen Schreiben entnommen werden.

     

    Fallen Gebühren an?
    Aufgrund der unterschiedlichsten Fragestellungen kann ein Gebührenrahmen nicht pauschal genannt werden. Erst nach der Untersuchung des Patienten und nach Fertigstellung der Stellungnahme wird die Gebühr in Abhängigkeit verschiedener Faktoren festgelegt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a822edf53be65ef07045c5c8074fbfd1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Zahnärztliche Untersuchung evtl. vorhandene zahnärztliche Gebissmodelle und Röntgenaufnahmen

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    GebührenBezeichnung Höhe der Gebühr Zahnärztliche Gutachten Aufgrund der unterschiedlichsten Fragestellungen und Vielfalt der anzuwendenden Gebührenordnungen kann ein Gebührenrahmen nicht pauschal genannt werden. Erst nach der Untersuchung des Patienten und nach Stellungnahme wird die Gebühr in Abhängigkeit verschiedener Faktoren festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 05.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de