Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

    Denkmalförderung

    Hinweise für Brüggen

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Die Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern kann durch Förderprogramme, des Landes zum Teil in Zusammenarbeit mit der Kommune oder des Bundes gefördert werden.

    Gerne beraten wir Sie in allen denkmalrechtlichen Fragen sowie zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten, die den Denkmalschutz betreffen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fördermittelmanagement

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Brüggen

    Formulare

    Hinweise für Brüggen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Brüggen

    Als Voraussetzung für eine Förderung muss das Objekt in die Denkmalliste eingetragen sein. Die beabsichtigten Maßnahmen müssen vor ihrer Durchführung mit der Denkmalbehörde abgestimmt sein und es muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen.

    Benötigte Unterlagen

    Der Antrag für eine Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW -  die Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen, kann formlos mithilfe des unten angeführten Antragsassistenten an die Denkmalbehörde gerichtet werden. Dennoch ist die unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Denkmalbehörde empfehlenswert.

    Für die Verwendung des unten angeführten Antragsassistenten müssen Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion ausweisen. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion, Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Karte und die zugehörige PIN, die installierte AusweisApp2 sowie ein USB-Kartenleser, NFC-fähiges Smartphone oder -Tablet.

    Informationen zur Online-Ausweisfunktion und Verwendung der AusweisApp2 finden Sie auf der Internetseite zur AusweisApp.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Brüggen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Brüggen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Brüggen

    Kosten

    Hinweise für Brüggen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brüggen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Brüggen

    Informationen zu weiteren Förderprogrammen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW und des Landschaftsverbands Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland.

    Weiterführende Informationen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege erhalten Sie auf der Seite Bauen und Fördermittelmanagement.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de