Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungs- und Teilhabechancen. Das Bildungspaket bietet zahlreichen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt zu bekommen. Das gilt für
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler*innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für Schüler*innen
- Schülerbeförderungskosten für Schüler*innen
- Lernförderung für Schüler*innen
- Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungspaket ist der Bezug einer der folgenden Leistungen:
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Kinder und Jugendliche können bis zum Alter von 25 Jahren gefördert werden, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Pflegestelle betreut werden oder eine allgemeinbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Im Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.
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Ansprechpartner
Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-1650
erforderliche Unterlagen
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- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Team Bildung und Teilhabe
E-Mail bildungundteilhabe@herne.de
Servicenummer: 0 23 23 / 16 - 33 99
JobCenter Herne
Team Bildung und Teilhabe
E-Mail jobcenter-herne.bildung-und-teilhabe@jobcenter-ge.de
Telefon 0 23 23 / 63 70
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
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