Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ErbringungOnline erledigen

    Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungs- und Teilhabechancen. Das Bildungspaket bietet zahlreichen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt zu bekommen. Das gilt für   

    • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler*innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
    • Schulbedarf für Schüler*innen
    • Schülerbeförderungskosten für Schüler*innen
    • Lernförderung für Schüler*innen
    • Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

     

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungspaket ist der Bezug einer der folgenden Leistungen:   

    • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (SGB II)
    • Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag

     

    Kinder und Jugendliche können bis zum Alter von 25 Jahren gefördert werden, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Pflegestelle betreut werden oder eine allgemeinbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Im Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3cfb7dc99c051212ba044cc3fa1c13bc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1650

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Team Bildung und Teilhabe
    E-Mail bildungundteilhabe@herne.de
    Servicenummer: 0 23 23 / 16 - 33 99

    JobCenter Herne
    Team Bildung und Teilhabe
    E-Mail jobcenter-herne.bildung-und-teilhabe@jobcenter-ge.de
    Telefon 0 23 23 / 63 70

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de