Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Kinder sind unsere Zukunft.
Daher ist es wichtig, ihnen die bestmögliche Förderung für die schulische, aber auch für die soziale Entwicklung zu ermöglichen. Kompetente Ansprechpartner sind hier die Bildungsbegleiter: Sie beraten individuell über Angebote und Fördermöglichkeiten sowie die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets gibt es in Zusammenarbeit mit Hammer Schulen Bildungsbegleiterinnen und -begleiter, die Kinder und Jugendliche gezielt beraten und unterstützen. Sie helfen Schülern dabei, die bestmögliche Förderung zu bekommen. Auch Eltern können sich zu geeigneten Fördermöglichkeiten für Ihre Kinder beraten lassen. Damit diese Kinder in ihrer schulischen und sozialen Entwicklung die Unterstützung bekommen, die sie benötigen, um ihre individuellen Fähigkeiten bestmöglich zu entfalten.
Die Bildungsbegleiterinnen und Begleiter suchen die passenden Fördermöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, zum Beispiel:
- Nachhilfeangebote
- Sprachförderung
- Sport-, Kultur- und Feizeitaktivitäten
- Unterstützung bei der beruflichen Orientierung
Die Bildungsbegleitung unterstützt und berät auch gerne bei:
- der Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
- allen Fragen zur schulischen und beruflichen Entwicklung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-6601
Fax: 02381 17-2954
KJC - Bildung und Jugend
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-7850
Fax: 02381 17-107850
KJC - Bildung und Jugend
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-7850
Fax: 02381 17-107850
Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-6601
Fax: 02381 17-2954
KJC - Bildung und Teilhabe Team 1 (1.-4. Klasse)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-6530
Fax: 02381 17-106530
KJC - Bildung und Teilhabe Team 2 (5. - 7. Klasse)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-6530
Fax: 02381 17-106530
KJC - Bildung und Jugend
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02381 17-7850
Fax: 02381 17-107850
KJC - Bildung und Teilhabe Team 1 (1.-4. Klasse)
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Telefon Festnetz: 02381 17-6530
Fax: 02381 17-106530
KJC - Bildung und Jugend
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02381 17-7850
Fax: 02381 17-107850
KJC - Bildung und Teilhabe Team 2 (5. - 7. Klasse)
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-6530
Fax: 02381 17-106530
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Formulare
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Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
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