Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ErbringungOnline erledigen

    Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Beschreibung

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres aus Familien mit geringem Einkommen unterstützen und fördern, damit alle an Aktivitäten in der Kindertageseinrichtung, in der Schule und auch in der Freizeit teilnehmen können.

    Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für alle hilfebdürftigen Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.

    Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

    • Schulbedarf
    • Ausflüge und Klassenfahrten
    • Lernförderung (Nachhilfeunterricht)
    • Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertageseinrichtung oder bei Tagespflegepersonen
    • Schülerbeförderung
    • soziale und kulturelle Teilhabe

    Anspruch auf Leistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn 

    • die Eltern/die Erziehuungsberechtigten oder
    • sie selbst (ab Vollendung des 18. Lebensjahres)

    eine der folgenden Leistungen beziehen:

    • Bürgergeld oder Sozialged
    • Sozialhilfe oder Grundsicherung
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag

    Zuständig für die Antragsbearbeitung sind folgende Stellen:

    • Das Jobcenter Lippe für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und Sozialgeld
    • Der Kreis Lippe für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
    • Die Gemeinde Leopoldshöhe für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_92dbc29195b646ccc38a6bc06fa5939a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales und Asyl

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 1

    33818 Leopoldshöhe

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Formulare

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de