Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
Hinweise für Kalletal
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern und Jugendlichen, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.
Zuständig für die Antragsbearbeitung sind folgende Stellen:
- Das Jobcenter im Kreis Lippe bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Leistungen nach dem SGB II)
- die örtlichen Grundsicherungsstellen/Sozialämter
- die örtlichen Asylbewerberleistungsstellen/Sozialämter
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kalletal
- Nachweise der entsprechenden Einrichtung (z. B. Träger der Mittagsverpflegung, Schule, Sportverein, Nachhilfe etc.)
Formulare
Hinweise für Kalletal
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kalletal
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kalletal
Kosten
Hinweise für Kalletal
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kalletal
Weitere Informationen
Hinweise für Kalletal
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015