Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen

    Hinweise für Blomberg

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Das Paket für Bildung und Teilhabe umfasst sechs Bereiche. Das sind:

    • Schülerbeförderung
    • Förderung von Schulausflügen und Klassenfahrten (mehrtägig)
    • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
    • Lernförderung
    • Mittagessen
    • Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben

    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
    Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 Euro gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:
    Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 104,00 Euro zum Schuljahresanfang und 52,00 Euro zum Schulhalbjahr gefördert.

    Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.

    Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen, ausgenommen Taschengeld.

    Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.

    Wenn Ihr Kind mit dem Zug, dem Bus oder mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren muss, können Sie möglicherweise einen Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommen. Voraussetzung ist, dass die Kosten von Ihrer Stadt, der Gemeinde oder von einem anderen öffentlichen Träger nicht übernommen werden. Die Kosten werden komplett übernommen, auch wenn Ihr Kind diese Monatskarte privat nutzen kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_44886925c68d594c531a8c9d718934f1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Senioren, Jugend und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-0

    Fax: 05235 504-161

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    • ggfls. Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über: Kinderzuschlag Wohngeld Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • ggfls. Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Formulare

    Hinweise für Blomberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Blomberg

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Blomberg

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Blomberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Blomberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de