Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Der Kreis Gütersloh ist Träger verschiedener Schulen im Kreis Gütersloh. Als Schulträger ist der Kreis Gütersloh nach der Schülerfahrkostenverordnung verpflichtet, Fahrkosten für die Schüler*innen seiner Schulen zu tragen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Kreiseigene Schulen
Die Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die kreiseigenen Schulen.
Für die Schüler*innen der kreiseigenen Förderschulen gelten zum Teil besondere Regelungen.
Zum Thema Schülerfahrkosten sind zwei Info - Flyer (1 Flyer für Schüler*innen der kreiseigenen Schulen - außer Berufskollegs - und 1 Flyer für die kreiseigenen Berufskollegs) erstellt worden, die in den Schulbüros oder beim Kreis Gütersloh angefordert werden können. Außerdem können die Flyer als Pdf - Datei heruntergeladen werden.
Anträge auf Ausstellung eines Schulweg- oder Schülermonatstickets werden beim Kreis Gütersloh online über die Webanwendung "Schülerfahrkosten online" beantragt. Ein Papierantrag entfällt damit. Schüler*innen der Berufskollegs beantragen ihre Tickets halbjährlich, Schüler*innen der anderen Schulen beantragen diese in jährlichem Rhythmus.
Zur Online-Anwendung geht es hier:
Schülerspezialverkehr (Schulbusse für Förderschulen)
Schüler*innen der Primarstufen der Förderschulen des Kreises Gütersloh werden i.d.R. im Rahmen eines Schülerspezialverkehrs befördert. Für Schüler*innen der Förderschulen mit dem Förderbedarf Sprache und Lernen wird hierfür vorausgesetzt, dass eine Anspruchsvoraussetzung nach der Schülerfahrkostenverordnung (z.B. Schulweg weiter als 2 km) vorliegt.
Zur Durchführung dieses Schülerspezialverkehrs wird i.d.R. nach europaweiter Ausschreibung ein Beförderungsunternehmen mit der Beförderung der Schüler*innen einer Schule beauftragt. Der Kreis Gütersloh legt dabei auch Wert auf die Qualität der Beförderung. Die beauftragten Unternehmer setzen in der Regel neue bzw. neuwertige Fahrzeuge mit. max. 9 Sitzen ein, die Platz für max. 7 Schüler*innen, Fahrer und Beifahrer bieten. Die Fahrzeit der Schüler*innen darf 1 Stunde je Weg nicht überschreiten. Das Fahrpersonal ist zu einem respektvollen und freundlichen Umgang mit den Schüler*innen verpflichtet. In Ausnahmefällen können auch größere Fahrzeuge eingesetzt werden.
Die Schüler*innen werden morgens von ihrer Wohnung abgeholt und mit weiteren Schüler*innen zur Schule gefahren. Nach Schulschluss erfolgt dann die entsprechende Rückbeförderung.
Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig über die Fahrzeiten ihres Kindes informiert.
Die Teilnahme am Schülerspezialverkehr ist freiwillig. Die teilnehmenden Schüler*innen müssen sich jedoch an gewisse disziplinarische Regeln halten. In besonderen Fällen können Schüler*innen vom Schülerspezialverkehr ausgeschlossen werden. In diesen Fällen sind die Erziehungsberechtigten zur Beförderung ihres Kindes verpflichtet. Eine Kostenerstattung durch den Kreis Gütersloh erfolgt in einem solchen Fall nicht.
Für die Erziehungsberechtigten hat der Kreis Gütersloh ein Merkblatt erstellt, in dem alle Notwendigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Schülerspezialverkehr erforderlich sind, zusammen gefasst sind. Das Merkblatt können Sie unter Downloads herunterladen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
3.1.2: Schulverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-1435
Fax: +49 5241 85-31435
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh