Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen

    Hinweise für Königswinter

    Beschreibung

    Hinweise für Königswinter

    Welche Leistungen gibt es?


    Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Einzelleistungen:

    • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
    • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
    • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler (in NRW durch Schülerfahrtkostenverordnung geregelt)
    • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
    • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

    Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:

    • noch keine 25 Jahre alt sind,
    • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
    • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

    Welche Kosten werden bei eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten übernommen?


    Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in Tagespflege betreut werden, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.

    Was gehört zum Schulbedarf?


    Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August und zum 1. Februar eines Jahres einen Zuschuss für Schulbedarf. Hiermit soll die Anschaffung von z.B. Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) erleichtert werden. Der Schulbedarf beträgt derzeit 58 EUR (01.02.23) und 116,00 EUR (01.08.2023).

    Wann werden Schülerbeförderungskosten übernommen?


    In Nordrhein-Westfalen sind die Voraussetzungen für die Erstattung der Schülerbeförderungskosten durch die Schülerfahrtkostenverordnung vorrangig geregelt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Fahrten zwischen Wohnung und Schule durch den Schulträger bezahlt. Bei einem Schülerticket verbleibt möglicherweise ein  von den Eltern zu zahlender Eigenanteil, der Fahrten außerhalb der Schulzeit beinhaltet. Dieser sog. Freizeitanteil kann ab dem 01.08.2019 in voller Höhe  über das Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt werden. Liegen die Voraussetzungen für die Erstattung der Schülerfahrtkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung allerdings  nicht vor, ist in der Regel auch eine Leistungsgewährung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht vorgesehen.

    Was bedeutet Lernförderung?


    Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Diese Lernförderung ist in erster Linie von älteren Schülern, Studenten, pensionierten Lehrkräften o.ä. durchzuführen.


    Wer bekommt den Zuschuss zum Mittagessen?


    Wenn Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen, können die Kosten hierfür  aus dem Bildungspaket übernommen werden. Bis 31.07.2019 war von den Eltern ein Eigenanteil zu dem Mittagessen zu leisten.

    Hinweis: Dieser Eigenanteil entfällt ab dem 01.08.2019, so dass die kompletten Kosten für das Mittagessen aus dem Bildungspaket übernommen werden können.


    Was bedeutet Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben?


    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten seit dem 01.08.2019 ein Budget von pauschal 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.

    Wie werden die Leistungen erbracht?

    Die Leistungen werden als Sach- oder Dienstleistung erbracht, oder nach Vorlage von Zahlungsbelegen an den Antragsteller erstattet.  

    Bitte bewahren Sie daher Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schule und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Drachenfelsstraße 9-11

    53639 Königswinter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-0

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Königswinter

    Die Leistungen sollen möglichst einfach und unbürokratisch beantragt und bewilligt werden können.
    Für die Beantragung ist einmalig ein Grunddatenblatt auszufüllen, das mit den erforderlichen Unterlagen bei der jeweils zuständigen Stelle einzureichen ist. Soweit sich Änderungen in den von Ihnen angegebenen Daten ergeben, teilen Sie dies unbedingt der zuständigen Stelle anschließend mit. Sollten Sich nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes keine Änderungen ergeben haben, reicht für die weitere Beantragung der Leistung die Vorlage des anspruchsbegründenden Leistungsbescheides (gilt für Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag) und ein formloser Antrag mit Hinweis auf die beantragte Leistung.

    Formulare

    Hinweise für Königswinter

    Voraussetzungen

    Hinweise für Königswinter

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Königswinter

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Königswinter

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Königswinter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de