Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Wer kann Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten?
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. beziehungsweise 25. Lebensjahres aus Familien, die mindestens eine der folgenden Grundleistungen beziehen:
- Bürgergeld (Sozialgesetzbuch Buch II/SGB II)
- Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Buch XII/SGB XII)
- Leistungen nach dem AsylbLG
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Was müssen Sie beachten? Welche Leistungen werden übernommen?
Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld (SGB II) müssen sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden.
Leistungsempfänger der Personengruppe: "Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Buch XII/SGB XII)", "Leistungen nach dem AsylbLG", "Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)" und Leistungsempfänger der Personengruppe "Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)", können einen Antrag direkt bei der Stadt Bad Honnef im Fachbereich Soziales und Asyl stellen. Der Fachbereich Soziales und Asyl nimmt Ihren Antrag und Nachweis zur Bildung und Teilhabe entgegen und bearbeitet diesen. Einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, können Sie zum Beispiel per E-Mail stellen. Nutzen Sie hierzu bitte die auf der Website aufgeführten Dokumente im oberen rechten Bereich. Für die Lernförderung besteht auch weiterhin ein generelles Antragserfordernis für alle vorgenannten Rechtskreise.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe haben bedarfsauslösenden Charakter. Ein Anspruch könnte auch besteht, wenn der nachfragenden Person zwar keine Regelsätze zu gewähren sind, die Bedarfe nach dem Bildungs- und Teilhabepaket jedoch nicht aus eigenen Mitteln vollständig gedeckt werden können.
Die Bewilligung von Bildung- und Teilhabeleistungen richtet sich nach der Länge der gewährten Sozialleistung. Die Voraussetzung für das Teilhabepaket ist daher mit entsprechenden Bewilligungsbescheiden über den Erhalt von sozialen Leistungen nachzuweisen.
Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.
Ansprechpartner
Astrid Behr
Telefon: 02224/184-187
E-Mail: astrid.behr@bad-honnef.de
Beratungsangebote und weitere Informationen
Telefonische Informationen bietet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter Telefon 030 221911009.
Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen zum Thema:
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Hauptantrag auf Leistung zur Bildung und Teilhabe (1 mal pro Schul/Kitajahr zum 01.08 eines Jahres)
- Individueller Zusatzfragebogen (je nach gewünschter Leistung)
Zusatzfragebögen sollten von der leistenden Stelle ebenfalls unterschrieben werden.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
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