Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ErbringungOnline erledigen

    Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Wer kann Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten?

    Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. beziehungsweise 25. Lebensjahres aus Familien, die mindestens eine der folgenden Grundleistungen beziehen:

    • Bürgergeld (Sozialgesetzbuch Buch II/SGB II) 
    • Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Buch XII/SGB XII) 
    • Leistungen nach dem AsylbLG
    • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

    Was müssen Sie beachten? Welche Leistungen werden übernommen?

    Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld (SGB II) müssen sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden. 

    Leistungsempfänger der Personengruppe: "Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Buch XII/SGB XII)", "Leistungen nach dem AsylbLG", "Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)" und Leistungsempfänger der Personengruppe "Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)", können einen Antrag direkt bei der Stadt Bad Honnef im Fachbereich Soziales und Asyl stellen. Der Fachbereich Soziales und Asyl nimmt Ihren Antrag und Nachweis zur Bildung und Teilhabe entgegen und bearbeitet diesen. Einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, können Sie zum Beispiel per E-Mail stellen. Nutzen Sie hierzu bitte die auf der Website aufgeführten Dokumente im oberen rechten Bereich. Für die Lernförderung besteht auch weiterhin ein generelles Antragserfordernis für alle vorgenannten Rechtskreise.

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe haben bedarfsauslösenden Charakter. Ein Anspruch könnte auch besteht, wenn der nachfragenden Person zwar keine Regelsätze zu gewähren sind, die Bedarfe nach dem Bildungs- und Teilhabepaket jedoch nicht aus eigenen Mitteln vollständig gedeckt werden können.

    Die Bewilligung von Bildung- und Teilhabeleistungen richtet sich nach der Länge der gewährten Sozialleistung. Die Voraussetzung für das Teilhabepaket ist daher mit entsprechenden Bewilligungsbescheiden über den Erhalt von sozialen Leistungen nachzuweisen.

    Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.

    Ansprechpartner

    Astrid Behr
    Telefon: 02224/184-187
    E-Mail: astrid.behr@bad-honnef.de

     

    Beratungsangebote und weitere Informationen

    Telefonische Informationen bietet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter Telefon 030 221911009.

    Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen zum Thema:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e6b0f5b56f668aba22acea08da11aae2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-50 Soziales, Integration und Ehrenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Hauptantrag auf Leistung zur Bildung und Teilhabe (1 mal pro Schul/Kitajahr zum 01.08 eines Jahres) 
      • Individueller Zusatzfragebogen (je nach gewünschter Leistung)

    Zusatzfragebögen sollten von der leistenden Stelle ebenfalls unterschrieben werden.

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

     

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Honnef

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de