Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
Hinweise für Baesweiler
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Am 29. März 2011 ist das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket verkündet worden, das aufgrund der Einführung des Starke-Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 in vielen Bereichen überarbeitet und geändert wurde. Hier ist festgelegt, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Arbeitslosengeld II beziehen, auf Antrag sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe" erhalten.
Darunter fällt die Übernahme der Kosten für
- die Mittagsverpflegung in Kindergärten oder Schulen,
- die Ausflüge und Klassenfahrten der Schulen oder Kindertageseinrichtungen,
- die Lernförderung,
- den Schulbedarf,
- die Schülerbeförderung sowie
- die Teilhabe an Sport und Kultur.
Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist das Jobcenter der StädteRegion Aachen, Gut-Dämme-Straße 14, 52070 Aachen, Tel.: 0241/886810, jobcenter-aachen@jobcenter-ge.de zuständig.
Für alle anderen Leistungsberechtigten liegt die Zuständigkeit beim Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen der Stadt Baesweiler.
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Ansprechpartner
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
erforderliche Unterlagen
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- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
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