Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ErbringungOnline erledigen

    Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII hat der Gesetzgeber u.a. ein Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Dieses soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sicherstellen.

    Gesetzlich wird zwischen Bedarfen für Bildung und Bedarfen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben unterschieden.

    Bedarfe für Bildung sind:

    • Schulfahrten (auch eintägige)
    • Schulbedarfspaket (jährlich 154,50 Euro)
    • Schülerbeförderung
    • Lernförderung (angemessener Nachhilfeunterricht)
    • Mittagsverpflegung

    Bedarfe für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es für:

    • Mitgliedschaften in Vereinen oder Musikschulen oder für vergleichbare Aktivitäten (jährlich 180 Euro).

    Leistungsberechtigt sind:

    • Beziehende von Sozialhilfe (SGB XII) oder
    • Beziehende von Wohngeld (WoGG) oder
    • Beziehende von Kinderzuschlag (KiZ) oder
    • Familien mit einem geringen Haushaltseinkommen (Antragsstellung und Prüfung des Einkommens sind erforderlich).

    Leistungsberechtigt sind ebenfalls

    • Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
      Anträge sind direkt bei der Leistungsstelle zu stellen.

    Leistungsberechtigt sind ebenfalls

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0e5367474f11c5ba34f6e18565e333ce

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Leistungen - 50.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    • Wohngeldbescheid
    • Bescheid der Kindergeldkasse über die Gewährung von Kinderzuschlag
    • Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII

    Formulare

    Hinweise für Grevenbroich

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grevenbroich

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Rhein-Kreis Neuss.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de