Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII hat der Gesetzgeber u.a. ein Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Dieses soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sicherstellen.
Gesetzlich wird zwischen Bedarfen für Bildung und Bedarfen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben unterschieden.
Bedarfe für Bildung sind:
- Schulfahrten (auch eintägige)
- Schulbedarfspaket (jährlich 154,50 Euro)
- Schülerbeförderung
- Lernförderung (angemessener Nachhilfeunterricht)
- Mittagsverpflegung
Bedarfe für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es für:
- Mitgliedschaften in Vereinen oder Musikschulen oder für vergleichbare Aktivitäten (jährlich 180 Euro).
Leistungsberechtigt sind:
- Beziehende von Sozialhilfe (SGB XII) oder
- Beziehende von Wohngeld (WoGG) oder
- Beziehende von Kinderzuschlag (KiZ) oder
- Familien mit einem geringen Haushaltseinkommen (Antragsstellung und Prüfung des Einkommens sind erforderlich).
Leistungsberechtigt sind ebenfalls
- Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Anträge sind direkt bei der Leistungsstelle zu stellen.
Leistungsberechtigt sind ebenfalls
- Beziehende von Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter (SGB II).
Zuständig ist hier das Jobcenter des Rhein-Kreis Neuss.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Wohngeldbescheid
- Bescheid der Kindergeldkasse über die Gewährung von Kinderzuschlag
- Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII
Formulare
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Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Grevenbroich
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Rhein-Kreis Neuss.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
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