Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
Hinweise für Dormagen
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben ihren Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), Wohngeld und dem Kinderzuschlag auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft übernommen. Hierzu zählen unter bestimmten Voraussetzungen:
- Ein- oder mehrtätige Ausflüge der Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Zuschüsse zu den Kosten für die Schülerbeförderung
- Ergänzende und angemessene Lernförderung
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Zuschüsse für Aktivitäten in Vereinen oder Ähnliches (Leistungsberechtigte unter 18 Jahre alt)
Link zur Terminvergabe: timeacle - Stadt Dormagen Wohngeld und BuT
Teamleiter Frau Deuster
A-B: Herr Klaßen
C-Sch: Frau Vogel
Sd-Z: Frau Dietz
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Dormagen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
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