Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Am 25. März 2011 hat der Bundespräsident die Gesetze zur Reform des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) und Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII) unterzeichnet. Diese Reform beinhaltet auch Regelungen zur Gewährung von Leistungen aus den Bereichen der Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche.
Leistungsberechtigte:
- Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
- Kinder in einer Kindertageseinrichtung
Anspruch haben insbesondere:
- SGB II - Leistungsempfänger/innen (Alg II)
- SGB XII - Leistungsempfänger/innen (u.a. Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Wohngeldberechtigte
- Kinderzuschlagsempfänger/innen nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Bezieher von Leistungen gemäß § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Wichtig: Bei entsprechendem Bedarf und Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können Sie auch auf mehrere Leistungen zur Bildung und Teilhabe zurückgreifen.
Folgende Leistungen sieht der Gesetzgeber vor:
- Eintägige Ausflüge der Schule/ der Kindertageseinrichtung
- Mehrtägige Klassenfahrten
- Bedarf für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (Schulbeihilfe: 104 € im ersten, 52 € im zweiten Schulhalbjahr)
- Schülerbeförderung in Einzelfällen möglich (wird im Regelfall über das Schokoticket abgedeckt)
- Ergänzende angemessene Lernförderung
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung an Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Aufwendungen für soziale und kulturelle Aktivitäten (z.B. Sportvereine, Musikschule) - monatlich 15 € für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die Anträge und evtl. Anlagen erhalten Sie in den Downloads. Bitte legen Sie auch die benannten Nachweise vor, aus denen Art und Umfang der Leistungen hervorgehen. Gerne können Sie die Unterlagen persönlich (mit Beratung) abgeben oder auf dem Postweg dem Referat Soziale Angelegenheiten übersenden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Nähere Informationen zur Bildung und Teilhabe finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: http://bildungspaket.bmas.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
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