Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ErbringungOnline erledigen

    Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen

    Hinweise für Haan

    Beschreibung

    Hinweise für Haan

    Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Kindertages- oder Kindertagespflegeeinrichtung besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Anspruch haben diese Schülerinnen und Schüler, wenn sie oder ihre Eltern Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Eine Ausnahme für die Förderung besteht bei Leistungsempfängerinnen und -empfängern nach dem SGB XII. Hierbei besteht die Altersgrenze von 25 Jahren nicht. Eine weitere Ausnahmestellen die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben dar, wo die Altersgrenze beim 18. Lebensjahr liegt.

    Schulausflüge sowie ein- und mehrtägige Fahrten

    Für die Teilnahme an Ausflügen und ein- oder mehrtägigen Fahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen oder im Rahmen von Kindertagesstätten oder Kindertagespflegeeinrichtungen werden die tatsächlichen Kosten übernommen, wenn die Leistungsempfängerin oder der Leistungsempfänger keine Ausbildungsvergütung erhält. Die Kostenübernahme erfolgt durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter der Leistung oder Geldleistungen.

    Persönlicher Schulbedarf

    Für den persönlichen Schulbedarf, wie z.B. Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportbekleidung und Schulranzen, werden derzeitig pauschal (Stand: Januar 2022) 104,00 Euro für das 1. Schulhalbjahr und 52,00 Euro für das 2. Schulhalbjahr ausgezahlt. Der persönliche Schulbedarf wird ab 2021 jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.

    Schülerbeförderung

    Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Kosten erstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Transport nicht durch Dritte, wie bspw. den Schulträger, übernommen wird.

    Lernförderung

    Als Ergänzung zum Schulunterricht können Schülerinnen und Schüler eine geeignete Lernförderung erhalten, um die Lernziele zu erreichen. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote oder sonstige Förderungen, wie z.B. durch das Jugendamt, bestehen. Die Kostenübernahme erfolgt durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter der Leistung oder Geldleistungen.

    Mittagsverpflegung in Kita und Schule

    Wird die Mittagsverpflegung durch die Kita oder die Schule angeboten und gemeinschaftlich ausgegeben, werden die entsprechenden Kosten durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter der Leistung oder Geldleistungen übernommen. Die Mittagsverpflegung innerhalb der Schule muss in schulischer Verantwortung liegen.

    Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

    Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft stehen Leistungsempfängerinnen und -empfängern, die das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, 15 Euro monatlich zur Verfügung. Werden die Leistungen in einem oder mehreren Monaten nicht abgerufen, werden sie als Budget zusammengefasst und können gesammelt ausgezahlt werden. Hierbei werden Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht), angeleitete kulturelle Aktivitäten (z.B. Museumsbesuche) sowie die Teilnahme an Freizeitaktivitäten übernommen. Die Freizeitaktivitäten müssen durch bspw. einen Träger organisiert und angeleitet sein. Außerdem besteht die Möglichkeit Equipment und Ausstattung für die Teilnahme an den Aktivitäten erstattet zu bekommen, z. B. Fußballschuhe, wenn das Kind in einem Fußballverein angemeldet ist. Die Kostenübernahme erfolgt durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter der Leistung oder Geldleistungen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c5af0242f3e727cc88818114d470fffa

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Schule und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 85

    42781 Haan

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haan

    • Antrag
    • Kosten der konkreten Maßnahmen
    • Ggf. Belege der Kosten, wenn in Vorleistung gegangen wurde
    • Ggf. Bescheide: Wohngeld oder Kinderzuschlag
    • Ggf. Vollmacht, wenn Antrag stellvertretend gestellt wird.

    Formulare

    Hinweise für Haan

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haan

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Haan

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de