Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ErbringungOnline erledigen

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe ergänzen den Regelbedarf, der weitergehende typische Bedarfslagen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch und der gesellschaftlichen Teilhabe abdeckt.

    Anspruch auf Leistungen besteht für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II, dem SGB XII oder für Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Kinderzuschlag bzw. Wohngeld(BKGG), die

    • noch keine 25 Jahre alt sind (keine Altersbeschränkung für den Personenkreis nach § 34 Abs.1 Satz 1 SGB XII) beziehungsweise im Fall sozialer und kultureller Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft noch keine 18 Jahre alt sind
    • in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden oder
    • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule (nicht: Berufsschule mit Bezug von Ausbildungsvergütung) besuchen und
    • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

    Hier gelangen Sie zu dem entsprechenden Online-Antragsformular der Jobcenter im Kreis Kleve:

    Weitere Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie hier!

    Zuständige Sachbearbeitende Buchstabenbereich Sachbearbeiter/in A* - E*, I*, Sp* Frau Graven M* - S* (ohne Sch*, Sp*, St*) Frau Kup F* - H*, J* - K* Herr Ackermann L*, Sch*, St*, T* - Z* Frau Lucassen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_44fd4a8fe63e62b539b0af0342599a42

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bildung und Teilhabe - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de