Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern und zu unterstützen. Für diese Kinder und Jugendlichen werden daher neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch zusätzliche Bedarfe für Bildung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
So werden hier die Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten, für Schulbedarf, für die Schülerbeförderung, für Nachhilfeunterricht und das Mittagessen in der Schule oder der Kindertageseinrichtung bezahlt oder bezuschusst.
Um den betroffenen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen, können Vereinsbeiträge, Kursgebühren und Ferienfreizeiten bis zu einem Betrag von fünfzehn Euro im Monat übernommen werden.
Der Kreis Kleve bietet hierzu ein 3-minütiges allgemeinverständliches Erklärvideo zum Thema Bildung und Teilhabe an.
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Ansprechpartner
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Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder deren Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen.
Den Antrag können Sie online ausfüllen und einreichen. Dem Antrag sind alle erforderlichen Nachweise und Anlagen beizufügen.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Informationen Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
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