Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ErbringungOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Wenn Ihr Kind am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege teilnimmt, werden die Kosten dafür vollständig übernommen.

    Individuelle Verpflegung (Kiosk, Lebensmittelgeschäft, o. ä.) wird nicht bezuschusst.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_291c2c50ba092056cb2018a6fd922411

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bildungspaket

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Anton-Straße 56

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3161

    Fax: 0 21 51 / 86-3165

    E-Mail: bildungspaket@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare sind in der Servicestelle "Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.

    Einen Vordruck mit den notwendigen Angaben erhalten Sie in der Regel ebenfalls in der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.

    Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme für das gemeinsame Mittagessen zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:

    • Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)
    • Nachweis/Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege

    Bitte füllen Sie den allgemeinen Antrag über den Formularassistenten online aus. Bei Antragstellung ist dieser auszudrucken und zu unterschreiben. Auch für den Nachweis der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung steht Ihnen ein Formularassistent zur Verfügung. Bitte lassen Sie diesen von der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung unterschreiben. Anschließend sind beide Unterlagen bei der unten genannten Stelle einzureichen.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Unterlagen

    Bitte lassen Sie eine Bescheinigung von der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ausfüllen. Mit dieser Bescheinigung können Sie gleichzeitig den Antrag für Ihr Kind stellen, falls bereits ein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt. Anderenfalls reichen Sie bitte zusätzlich einen unterschriebenen allgemeinen Antrag (Globalantrag) ein.

    Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Bescheid vom Jobcenter, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de