Besonders sachkundige Versteigerer

    Besonders sachkundige Versteigerer

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann (auch nachträglich) mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggebenden erforderlich ist.

    Keine Erlaubnispflicht besteht für:

    1. Internetauktionen (Bitte beachten Sie: Wenn Teilnehmende online an Vor-Ort-Versteigerungen teilnehmen, so ist eine Erlaubnis erforderlich! Der Begriff "Internetauktionen" bezieht sich auf jene Auktionen, die ausschließlich online stattfinden.),
    2. Verkäufen, die nach gesetzlicher Vorschrift durch Kursmaklerinnen und Kursmakler oder durch die hierzu ermächtigten Handelsmaklerinnen und -makler vorgenommen werden,
    3. Versteigerungen, die von Behörden vorgenommen werden oder 
    4. Versteigerungen, zu denen als Bietende nur Personen zugelassen werden, die Waren der angebotenen Art für ihren Geschäftsbetrieb ersteigern wollen.

    Sie haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung der beantragten Erlaubnis, sofern kein Versagungsgrund i.S.v. §34b Abs. 4 Nr. 1 o. Nr. 2 GewO vorliegt.

    Die Erlaubnis ist personengebunden, d. h. Sie können weder eine auf Ihren Namen lautende Erlaubnis auf eine andere Person übertragen, noch kann eine andere Person eine auf seinen Namen lautende Erlaubnis auf Sie übertragen.

    Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. OHG, KG) ist eine Erlaubnis für jede geschäftsführende Gesellschafterin / jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Kommanditistinnen und Kommanditisten, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3be480f2392b6f20db06ef3b12b69fd1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 6

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    • Personalausweises oder Reisepass
    • Registerauszug (z.B. Handesregisterauszug bei juristischen Personen) und Gesellschaftsvertrag, 
    • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9),
    • Bundeszentralregisterauszug (Belegart O),
    • Bescheinigung der Stadtkasse bzw. ggf. und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes.

    Hinweis: Es ist zusätzlich eine Anmeldung über das steuerliche ELSTER-Portal notwendig.

    Formulare

    Hinweise für Grevenbroich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grevenbroich

    Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie 

    1. zuverlässig sein. Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Kriterien überprüft. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen eines Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind und
    2. geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen. Geprüft wird hierbei, ob die antragstellende Person Schulden (privater oder öffentlich-rechtlicher Art) hat oder ob Insolvenzverfahren bekannt sind. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevenbroich

    Sie können den Antrag auf eine Versteigerererlaubnis elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

    Anstelle eines Online-Antrages können Sie sich auch formlos per schriftlichem Antrag/Mail oder persönlich an die nebenstehende Einrichtung wenden. Bitte fügen Sie in diesem Fall alle erforderlichen Unterlagen bei.

    Fristen

    Hinweise für Grevenbroich

    Die Erlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (einige Wochen vor beabsichtigtem Betriebsbeginn) ist daher erforderlich.

    Wenn Sie eine Erlaubnis für eine Tätigkeit als Versteigerer*in beantragt haben, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen (§ 42a Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz) über Ihren Antrag entschieden hat (§ 6a Abs. 1 GewO). 

    Den Beginn der Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grevenbroich

    Kosten

    Hinweise für Grevenbroich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de