Amtliche Untersuchung auf Trichinen Bescheinigung
Zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anmelden
Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine oder Dachse jagen, und diese als Lebensmittel verwendet oder an andere abgegeben werden sollen, dann müssen Sie eine Trichinenuntersuchung durch die zuständige Behörde durchführen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Sie sind Jägerin oder Jäger und möchten für Ihr erlegtes Wildschwein Trichinenproben zur Untersuchung abgeben? Dann müssen Sie über die Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben verfügen und mit der Trichinenprobe einen ausgefüllten Wildursprungsschein einreichen.
Nachfolgend können Sie die Proben online anmelden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Wildmarke
- Beauftragung zur Trichinenprobeentnahme
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Jägerin oder Jäger erlegt Tier und markiert den Tierkörper mit einer Wildmarke
- Jägerin oder Jäger entnimmt Probe und bereitet diese für Abgabe vor (Verpackung und Kennzeichnung)
- Jägerin oder Jäger übermittelt Daten in Papierform oder digital an die Behörde und stellt die Probe zur amtlichen Untersuchung zur Verfügung
- Behörde prüft Datensatz und Probe
- Behörde untersucht Probe
- Behörde teilt das Ergebnis der Untersuchung mit (Alternativ: Behörde teilt vorab mit, bis zu welchem Zeitpunkt Sie sich meldet, wenn die Proben nicht negativ sind)
Kosten
Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung werden kommunal festgelegt und können je nach Tier variieren.
Weitere Informationen
Informationen zum nationalen Referenzlabor für Trichinen auf der Seite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
https://leika.zfinder.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=104219477
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024
Stichwörter
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