Fahrlehrererlaubnis Erteilung befristet

    Erteilung der Anwärterbefugnis beantragen

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten sind bei dem für den Wohnort oder den Beschäftigungsort zuständigen Straßenverkehrsamt zu erledigen.

    Zur Erteilung der Fahrlehrerlaubnis ist ein Antrag bei dem für den Wohnort zuständigen Straßenverkehrsamt einzureichen.

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Heinsberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492452133617

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerscheinstelle - ordnungsbehördlicher Bereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3660

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Dem (schriftlichen) Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis sind

    • die Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Kopie oder Personalausweis (Mindestalter bei Erteilung 21 Jahre)
    • der Lebenslauf,
    • ärztl. u. augenärztliches Zeugnis nicht älter als 1 Jahr (nicht erforderlich bei Vorbesitz Kl. C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D oder DE - Erwerb nach dem 31.12.1998),
    • der Führerschein (ggf. beglaubigte Kopie),
    • der Nachweis der Vorbildung (abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf),
    • eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der Ausbildung

    beizufügen.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    45,20 € für die Anwärterbefugnis

    41,90 € für die Fahrlehrerlaubnis

    Hinzu kommen 13,00 € Gebühren für das erweiterte Führungszeugnis, welches bei der für den Wohnort zuständigen Stadt-/ Gemeindeverwaltung zu beantragen ist. Hierfür ist die Vorlage eines Anschreibens der Straßenverkehrsbehörde notwendig, welches Ihnen bei Antragstellung hier ausgehändigt wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de