Eignung eines Vereins als Vormund
Hinweise für Velbert
Beschreibung
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Bei minderjährigen Müttern tritt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen immer eine Amtsvormundschaft ein. Bis zur Volljährigkeit der Mutter übernimmt das Jugendamt die Vormundschaft für das Kind. Der Amtsvormund hat die volle rechtliche Stellung als gesetzliche Vertretung und vertritt die Interessen des Kindes. Der Amtspfleger beziehungsweise die Amtspflegerin besitzt die gesetzliche Vertretung entsprechend der vom Amtsgericht zugewiesenen Aufgaben (beispielsweise Aufenthaltsbestimmung oder Gesundheitsfürsorge). Die Vormundschaft beziehungsweise Pflegschaft wird beendet, sobald das Kind volljährig wird. Eine Beendigung kann auch durch einen Beschluss des Familiengerichts erfolgen.
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Nordrhein-Westfalen
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