Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht

    Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht

    Hinweise für Stemwede

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

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    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein

    • Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
    • Lichtbild
    • Personalausweis

    2. Jugendfischereischein

    • Kinderausweis oder Geburtsurkunde
    • Lichtbild

    3. Sonderfischereischein

    • Personalausweis
    • Lichtbild
    • evtl. ärztliche Bescheinigung

    Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Stemwede

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede

    • Wohnsitz in Stemwede

    Jugendfischereischein:

    • Mindestalter: 10 Jahre, Höchstalter: 15 Jahre
    • eine Prüfung ist nicht erforderlich
    • Inhaberinnen und Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen angeln, die im Besitz eines Jahres- bzw. eines Fünfjahresfischereischeines sind.

    Jahres- oder Fünfjahresfischereischein:

    • Mindestalter: 14 Jahre
    • erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in NRW

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    § 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

    Fristen

    Hinweise für Stemwede

    Jugendfischereischein               gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)
    Jahresfischereischein                gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)
    Fünfjahresfischereischein        gültig für 5 Jahre bis zum Ende des Jahres (31.12.)

    Ein in NRW ausgestellter Fischereischein kann maximal 4 mal verlängert werden. Fischereischeine aus anderen Bundesländern können nicht verlängert werden.

    Ab dem 01.10. jeden Jahres ist es möglich, die Verlängerung für den kommenden Zeitraum (ab 01.01.) zu beantragen.

    Ein neuer Schein wird nur ausgestellt, wenn das Bild nicht mehr erkennbar oder kein Verlängerungsfeld mehr frei ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stemwede

    Kosten

    Hinweise für Stemwede

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede

    Ein in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Land gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich.

    Personen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes gar nicht oder für nicht länger als ein Jahr gemeldet sind, kann ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie in Ihrem Heimatland einen Fischereischein haben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de